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Grundsteuer Sachsen unsanierter Vierseitenhof

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    Grundsteuer Sachsen unsanierter Vierseitenhof

    Hallo, ich habe einen unsanierten Vierseitenhof in Sachsen. Dieser wurde ca. 1880 erbaut. So ca. 1992 wurden lediglich die Dächer neu gedeckt. Ansonsten mal 1 neues Fenster, alle anderen Fenster sind alt. Mal eine neue Elektroleitung, dass wir im Winter für einen Raum mal einen Heizkörper aufstellen können.

    Ansonsten unsaniert. Lt. Definitiv nicht bezugsfertig (Wohnung).
    In der Scheune lagern wir Heu für Schafe. Diese grasen ca. 1 ha Grünfläche ab.

    In der bisherigen Grundsteuer wurde die Wohnfläche als Wohnfläche berechnet. Da ja aber nie eine Kernsanierung erfolgte und die Wohnfläche für jetzige Verhältnisse nicht als bezugsfertig einzustufen ist .... was soll ich da angeben?

    Die angedachte Wohnfläche als unbebaut? Die Nebengebäude (1 Scheune, ein früheres Witschaftsgebäude und ein kleines Gebäude sind ebenfalls unsaniert. Lediglich das Dach wurde um 1991 neu eingedeckt.

    Da Vierseitenhof mit 1 ha hab ich das als Landwirtschaft deklariert, da wir 10 Schafe haben.

    Wer kann mir bitte helfen? Besten Dank im voraus!
    Vg punkti
    Zuletzt geändert von Punkti; 14.12.2022, 16:06.
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