Guten Tag,
ich komme aus Brandenburg und habe eine Nachricht vom Finanzamt zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten.
Insgesamt handelt es sich um 3 Flurstücke (1 FS mit Haus, 1 FS mit Anbau (Waschküche / Heizungsraum), 1 FS mit Holzschuppen.
Insgesamt werden diese unter einem Aktenzeichen geführt. Der Bodenrichtwert ist bei allen 3 Flurstücken gleich.
Ich habe diese nun im Elster in einem Formular erfasst. Alle drei habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 3 "Gemarkungen" erfasst. Ist dies korrekt?
Ich habe mich dann weiter durchgearbeitet und bin jetzt bei dem Punkt Anlage Grundstück (GW2).
Hier soll ich Angaben zum Grund und Boden machen. Zählen hier dann alle 3 Flurstücke zusammen?
Das Einfamilienhaus steht ja nur auf einem Flurstück?
ich komme aus Brandenburg und habe eine Nachricht vom Finanzamt zur Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten.
Insgesamt handelt es sich um 3 Flurstücke (1 FS mit Haus, 1 FS mit Anbau (Waschküche / Heizungsraum), 1 FS mit Holzschuppen.
Insgesamt werden diese unter einem Aktenzeichen geführt. Der Bodenrichtwert ist bei allen 3 Flurstücken gleich.
Ich habe diese nun im Elster in einem Formular erfasst. Alle drei habe ich im Hauptvordruck unter Punkt 3 "Gemarkungen" erfasst. Ist dies korrekt?
Ich habe mich dann weiter durchgearbeitet und bin jetzt bei dem Punkt Anlage Grundstück (GW2).
Hier soll ich Angaben zum Grund und Boden machen. Zählen hier dann alle 3 Flurstücke zusammen?
Das Einfamilienhaus steht ja nur auf einem Flurstück?