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[Grundsteuer] Flurstücke halbieren Geschäftsgebäude + BoRi-Fragen

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    [Grundsteuer] Flurstücke halbieren Geschäftsgebäude + BoRi-Fragen

    Hallo, liebe Gemeinde
    Bisher konnte ich die Erklärungen zu allen Grundstücken (Bundesland: Brandenburg) gut abgeben, bei zwei Fällen benötige ich jedoch nun das Schwarmwissen.

    Sachverhalt 1:
    Mein Arbeitgeber besitzt drei Bürogebäude, welche quasi in der Mitte genau durch zwei Flurstücke (A und B) geteilt werden.

    Gebäude 1: Die Teilung erfolgt so, dass der Gebäudeteil als wirtschaftlich abgetrennter Bereich "Sinn ergibt". Z.B. Das Gebäude wird genau dort geteilt, wo es sich nach Bauplanung naturgmäß aufspaltet in eine Halle und in ein Bürogebäude. Hier würde ich dann bei der Grundsteuererklärung "Geschäftsgrundstück" für das Flurstück A angeben, anschließend das Gebäude als Büro klassifizieren und demgemäß nur die Teilgrundfläche angeben. In einer weiteren Erklärung würde ich Flurstück B analog angeben und dann aber die Halle statt des Bürogebäudes. Kann man das tatsächlich so machen oder ist es zwingend vorgeschrieben, dass das Haus als Einheit bestehen bleibt? Falls ja, wie funktioniert hier die Zurechnung?

    Gebäude 2: Die Teilung erfolgt leider so, dass das Gebäude nicht in zwei "selbstständige" Teile zerlegt werden kann (z. B. längs). Wie kann hier vorgegangen werden? Einfach Flurstück A und B zusammen angeben (hier: gleicher Eigentümer) und dann das Gebäude als einen Komplex mit der Gesamtfläche angeben?

    Gebäude 3: Der Eigentümer von Flurstück A unterscheidet sich von dem des Flurstückes B (wir sind im Verbund tätig, es erfolgt eine dementsprechende Verpachtung/-mietung). Bsp.: Das Gebäude hat eine Grundfläche von 100 m² und wird mittig geteilt. Muss ich dann bei Flurstück A - bebaut - Geschäftsgrundstück - [...] - angeben, dass das Gebäude eine Grundfläche von 50 m² besitzt? Und bei der Erklärung von Flurstück B analog vorgehen? Einerseits erscheint mir das fragwürdig, da das Gebäude nicht derart geteilt werden kann, ohne, dass es sozusagen seinen Gesamtnutzungszweck verliert. Andererseits erscheint mir eine Zuordnung zu nur einem der Flurstücke auch nicht sachgemäß, da ich dann konsequenterweise bei dem verbleibenden "unbebaut" auswählen müsste, was jedoch faktisch nicht korrekt ist.

    Sachverhalt 2:
    Wir besitzen eine Lagerfläche in einem Gewerbegebiet. Die Lagerfläche ist unbebaut. Das betreffende Flurstück darf in diesem Teil auch nicht bebaut werden (weiter südlich schon, haha , da würde ich dann aber eine getrennte Erklärung abgeben [mit Zähler und Nenner, ähnlich, wenn man aufsplittet zwischen z.B. Gewerbe und Forst auf einem Flurstück]), es liegt im Außenbereich. Als Bodenrichtwert gibt mir die entsprechende Website 30 € / m² aus für baureifes Land mit der Nutzungsart gewerbliche Baufläche. Problem hier aufgrund des Außenbereichs: Es ist kein Bauland. Aber auch keine Land- oder Forstwirtschaft, daher ja ein unbebautes Grundstück. Hier bin ich sozusagen besonders ratlos und scheue mich davor, pauschal die 30 € hinzudonnern für eine Teilfläche, mit der man "nichts anfangen" kann.

    Über Input wäre ich sehr dankbar

    Habt noch eine(n) schöne(n) Tag/Woche!
    Zuletzt geändert von Noob123; 11.01.2023, 17:06.
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