Frage zur Grundsteuerbefreiung

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • paintinx
    antwortet
    Zitat von be.assmann Beitrag anzeigen
    Immerhin hast du die Möglichkeit, die Dienstbarkeit unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" anzugeben. Weiterhin könnte man ermitteln, wie groß die nicht zu überbauende Teilfläche ist, wo sie liegt, und welche Bebauungsmöglichkeiten ggf. durch die Dienstbarkeit behindert werden. Wenn da nur ein paar Pflanzen oder Steine im Vorgartenbereich betroffen sind, dürfte eine Steuerermäßigung eher weniger angezeigt sein.
    DANKE! Groszes Kino!

    Einen Kommentar schreiben:


  • be.assmann
    antwortet
    Immerhin hast du die Möglichkeit, die Dienstbarkeit unter "Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" anzugeben. Weiterhin könnte man ermitteln, wie groß die nicht zu überbauende Teilfläche ist, wo sie liegt, und welche Bebauungsmöglichkeiten ggf. durch die Dienstbarkeit behindert werden. Wenn da nur ein paar Pflanzen oder Steine im Vorgartenbereich betroffen sind, dürfte eine Steuerermäßigung eher weniger angezeigt sein.

    Einen Kommentar schreiben:


  • paintinx
    antwortet
    Das denke ich auch ... aber es gibt ja immer noch die Moeglichkeit des Widerspruches.

    Danke nochmals und ich halte euch auf dem Laufenden - wenn ich meinen Bekannt:innen Kreis sehe habe ich GAR KEINE Probleme ... aber es gibt Menschen um uns, die sind
    (noch) aelter (als ich) und haben nicht die Moeglichkeit in Foren zu fragen ... denen geht es "schlecht" ... naja, wir werden sehen.

    Schoenen Abend.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Unbebaute Grundstücke waren bisher recht günstig, das ändert sich nach meiner Einschätzung ab 2025.

    Einen Kommentar schreiben:


  • paintinx
    antwortet
    Hallo und nochmals Danke fuer eure Antworten.

    Ich weiss gar nicht ob ich UEBERHAUPT eine Grundsteuervergünstigung habe, das ist eine wirklich gute Frage an dieser Stelle.

    Bei mir ist eben die Grundsteuer bei dem einen Flurstueck SEHR gering, da es sich (bisher!) um ein unbebautes Grundstueck handelt.
    Das ist auch auf dem aktuellen Grundsteuerbescheid so ausgewiesen.
    Wir reden von 40 Euro im Jahr fuer 900qm
    //und ich als Laie ging davon aus, dass eine Steuerbefreiung hier zutrifft

    Auf dem benachbarten 2. Grundstueck - um das es hier aktuell geht - befindet sich unser Wohnhaus.
    Hierfuer gilt aber auch die oben genannte und im Kaufvertrag festgehaltene Dienstbarkeit und ich bin davon ausgegangen,
    dass das ein Grund fuer eine "teilweise" Steuerbefreiung ist.

    Seht mir bitte nach dass ich kein Steuerexperte bin - ihr koennt mich alles zu Oldtimern und GameDevelopment fragen,
    aber Steuer ist wie auch Heizung im Hausbau ein SEHR besonderes Thema.

    In diesem Sinne schaetze ich eure Antworten um so mehr.

    Gruesze ...

    Einen Kommentar schreiben:


  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Hast du denn aktuell eine Grundsteuerbefreiung oder ein Grundsteuervergünstigung? Nein? Und wenn nein, warum nicht? Kläre das doch mit dem Finanzamt, hier wirst du keine abschließende Antwort erhalten, weil wir keine Steuerberatung durchführen dürfen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Du kannst doch lesen:

    Ein räumlich nicht abgrenzbarer Teil des Grundbesitzes wird für steuerbegünstigte Zwecke verwendet; die Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überwiegt.

    § 4 Nr. 4 GRStG lautet:
    .
    die Grundflächen mit den im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Wasser- und Bodenverbände und die im öffentlichen Interesse staatlich unter Schau gestellten Privatdeiche;

    Ob da ein im Untergrund verlegter Abwasserkanal einer Kommune überhaupt dazugehört ?

    Einen Kommentar schreiben:


  • L. E. Fant
    antwortet
    Wenn Du falsche Angaben in Deiner Steuererklärung machen möchtest dann ist das kein Elster-Thema.

    Einen Kommentar schreiben:


  • paintinx
    antwortet
    Gut, habe ich verstanden - aber ich moechte trotzdem die eingetragene Dienstbarkeit fuer mein Wohngrundstueck wie oben zu sehen angeben oder "darf" ich das nicht?
    Nochmals danke fuer deine Ausfuehrungen!

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Und auf diesem anderen Flurstueck "darf" ich so gar nichts bauen ...
    Wenn dort die Nutzung für steuerbegünstigte Zwecke überwiegt, ist das ja kein Widerspruch

    Einen Kommentar schreiben:


  • paintinx
    antwortet
    Danke Charlie fuer die sehr genaue Betrachtung; das meint nun, dass ich gar nicht eine Steuerbeguenstigung erhalten kann?

    Ich frage dass deshalb, weil ich ein angrenzendes Flurstueck ebenso als Eigentum habe, auf die diese Dienstbarkeit auch eingetragen ist ...
    fuer dass ich derzeit wesentlich weniger Grundsteuer pro Jahr bezahle ...

    Und auf diesem anderen Flurstueck "darf" ich so gar nichts bauen ...
    //weshalb ich ja dort die herabgesetzte Steuer verstehe.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Charlie24
    antwortet
    Die Nutzung für eine Abwasserkanal überwiegt doch nicht, außerdem hätte ich da bei unterirdischen Anlagen sowieso Zweifel.

    Einen Kommentar schreiben:


  • paintinx
    hat ein Thema erstellt Frage zur Grundsteuerbefreiung.

    Frage zur Grundsteuerbefreiung

    Guten Tag und einen schoenen Sonntag.

    Ich liege in den letzten Zuegen meiner Grundsteuererklaerung ...
    und habe eine Frage zur Grundsteuerbefreiuung.

    Es geht um mein Grundstueck mit einem Einfamilienhaus.

    Auf meinem Grundstueck ist eine Dienstbarkeit wie folgt vermerkt:

    Fuer das Grundstueck liegt eine beschraenkte Dienstbarkeit (Regen- Schmutz- Mischwasserkanal-Recht) fuer die Landeshauptstadt Erfurt auf Grund der Leitungs- und Anlagenbescheinigung vom 10.9.2007 vor. Gemaess Paragraph 9 GbberG und §§ 4,8 Sachen R-DV Reg Nr: A 17 07 MEL / Untere Wasserbehoerde, Umwelt- und Naturschutzamt vor.



    Ist hier mein Eintrag richtig

    image.png

    oder ist das eher

    image.png


    Ich finde leider den in der Dienstbarkeit eingetragenen Paragraphen hier nicht aufgelistet.


    Danke fuer das Lesen und ggflls Beantworten vorab!


Lädt...