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Steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer ziel130 und 132 probleme rote ziel

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    Steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer ziel130 und 132 probleme rote ziel

    Ich bin dabei den Steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer auszufüllen, und geht leider nicht weiter.
    (Das ist ein kleines Fotogeschäft und ich habe noch ein Vollzeitjob)
    Er zeigt mir diesen Fehler an:

    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.

    Die Zeile 130 und 132 sind rot angestrichen
    Zrzut ekranu 2023-01-20 111824.jpg
    Angehängte Dateien

    #2
    Hallo Aga,
    du darfst keine Angabe bei Soll- und Istversteuerung machen. Du hast eingetragen vereinnahmte Entgelte -> dass muss raus siehe Fehlermeldung

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Aga,
      du darfst keine Angabe bei Soll- und Istversteuerung machen. Du hast eingetragen vereinnahmte Entgelte -> dass muss raus siehe Fehlermeldung

      Tschüß
      Hallo holzgoe, vielen dank fuer deine antwort!! ziel 149 abzeichnen, ja?

      Kommentar


        #4
        Was meinst Du denn mit ziel? Zeile?

        Du schreibst von einer Fehlermeldung bezüglich der Zeilen 130 und 132, und hängst einen Screenshot von den Zeilen 152 ff an. Wozu soll der Screenshot dienen?

        Um Dir zu sagen, was Du wie ausfüllen sollst, müsste man erstmal schon wissen, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst. Dazu hast Du Dich meiner Meinung nach bis jetzt nicht geäußert.

        Kommentar


          #5
          Guten Tag, ich bin nun seit Stunden hier am lesen und komme nicht weiter. Ich habe alles gemacht wie es hier gesagt wird. Hoffe hier kann mir jemand helfen.
          Hoffe es kann mir jemand helfen.

          Ich habe bei Zahllast aus keine Angabe Zahllast gemacht und dann eine 0 eingetragen nun geht es. Die frage ist aber kann ich das jetzt so abschicken

          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 3 Bilder
          Zuletzt geändert von Britschgi; 11.03.2024, 21:00.

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            #6
            Hoffe es kann mir jemand helfen
            Du musst in Zeile 133 Zahllast (geschätzt) auswählen und darunter den Wert 0 eintragen. Steht doch in der Fehlermeldung !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Britschgi Beitrag anzeigen
              Ich habe bei Zahllast aus keine Angabe Zahllast gemacht und dann eine 0 eingetragen nun geht es. Die frage ist aber kann ich das jetzt so abschicken
              Wenn die Angaben richtig sind, warum solltest Du das nicht so abschicken?

              Kommentar


                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Wenn die Angaben richtig sind, warum solltest Du das nicht so abschicken?
                Weil ich ja nun Not gedrungen andere Angaben machen musste als ich wollte teilweise.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Du musst in Zeile 133 Zahllast (geschätzt) auswählen und darunter den Wert 0 eintragen. Steht doch in der Fehlermeldung !
                  Super vielen Dank.
                  Ich war verritt weil bei manche in Zitat stand das man genau da keine Angaben machen soll

                  Kommentar


                    #10
                    Ich war verritt weil bei manche in Zitat stand das man genau da keine Angaben machen soll
                    Die Programmierung bei diesem Fragebogen wurde im letzten Jahr geändert, ältere Beiträge sind deshalb nicht mehr hilfreich.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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