Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Schleswig-Holstein für Grundstück mit Firmengebäude und Privatgebäude

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Schleswig-Holstein für Grundstück mit Firmengebäude und Privatgebäude

    Hallo,

    ich habe bei der Suche nicht gefunden, von daher erstelle ich mal das Thema.
    Ausgangslage:
    Meiner Frau gehört ein Grundstück von 5000qm
    Auf dem Grundstück steht ein Privathaus und ein separates Firmengebäude, dass an mich vermietet ist.
    Beide Gebäude gehören ihr.
    Wie trage ich das richtig bei Elster ein?
    Muss ich zwei Erklärungen machen, oder teile ich das Grundstück in 2 Hälften? Ich kann GW1 und Gw2 ja nur einmal angeben.

    Wie mache ich es richtig? Oder sollen wir das besser dem Steuerberater in die Hand zu drücken?

    Danke für Eure Antworten!

    #2
    Hat deine Frau 1 oder 2 Steuernummern (d.h. zwei Anschreiben) vom Finanzamt bekommen? Stehen beide Gebäude auf nur einem Flurstück oder getrennt auf 2 Flurstücken?
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      bei mir ist die Situation ähnlich wie bei CRoger,
      auf einem Flurstück mit einer Steuernummer steht einmal die sogenannte Betriebsleiterwohnung (Wohnhaus) und separat eine
      Gewerbehalle,was ist da bei Elster als Art des Grundstücks einzugeben?
      Laut Grundsteuerportal zur Ermittlung des Bodenrichtwertes in Schleswig Holstein geht es um ein Gewerbegebiet.

      Danke für hilfreiche Antworten!

      Kommentar


        #4
        Hallo, danke für deine Antwort. Es handelt sich genauso wie bei CSN um ein Gewerbegebiet, und wir haben nur eine Steuernummer.

        Kommentar


          #5
          Wenn ihr bei GW2 Seite 1 mal auf den Fragezeichen geht, dann wir euch rechts ein Hilfetext angezeigt. M.E. müsst ihr dort "gemischt genutztes Grundstück" auswählen. Bei Seite 5 dann bitte nichts eintragen, sondern die Seite 6 ausfüllen. Macht das erstmal so, wenn ihr weitere Fragen habt, bitte einfach wieder schreiben.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

          Kommentar


            #6
            Danke.
            Bei 6 Kann ich aber ja nur den Gewerbebetrieb angeben. Wenn ich ein weiteres Gebäude hinzufügen möchten kann ich die Gebäudeart auswählen. Hier ist Wohnung bzw. Wohneigentum nicht vorhanden. Was wähle ich dann?

            Kommentar


              #7
              Danke auch,

              ich habe 5 ausgelassen,dann bei 6 Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert

              die Hausnummer des Wohnhauses als Lageplan Nr. eingegeben BJ usw.angegeben, dann auf Gebäude hinzufügen,
              dann erscheint Nichtwohngrundstücke zum Sachwert 2.Eintrag, dann Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung)
              markiert und die Halle hinzugefügt,dabei als Lageplan Nr. die 01 vergeben.

              Alles prüen ... Es sind keine Fehler vorhanden.

              Ist das so korrekt?
              Vielen Dank!

              Kommentar


                #8
                Interessant, dass keiner eine Antwort hat.
                Mein Steuerberater meint, das sei so ok.

                Kommentar


                  #9
                  Hier ist Wohnung bzw. Wohneigentum nicht vorhanden. Was wähle ich dann?
                  Es gibt nur Wohnhäuser mit Mischnutzung. Siehe Anlage 42 zum BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X