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Thüringen, verpachtetes Gartengrundstück bebaut mit Garage und Schuppen

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    Thüringen, verpachtetes Gartengrundstück bebaut mit Garage und Schuppen

    Hallo, wir haben ein Gartengrundstück an mehrere verschiedene Pächter verpachtet. Es handelt sich um 1 Flurstück unter einem Aktenzeichen. Die einzelnen Pächter haben hierauf zu DDR-Zeiten eine Garage und mehrere Schuppen errichtet. Vom Finanzamt habe ich die Information erhalten, jeder Schuppen ist anzugeben, egal in welcher Größe. Im Netz habe ich jedoch gelesen, dass Garagen erst ab 50m² und Schuppen ab 30 m² anzugeben sind. Was stimmt? Es sind Gebäude auf fremden Grund und Boden. Wenn es anzugeben ist, muss ich dann jeden einzelnen Pächter (gleichzeitig auch Eigentümer der Garage/der Schuppen) namentlich benennen? Bei 1 Flurstück ist aber nur eine Eintragung möglich?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    Im Netz habe ich jedoch gelesen, dass Garagen erst ab 50m² und Schuppen ab 30 m² anzugeben sind.
    Das gilt aber nicht für Thüringen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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