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Grundsteuer Niedersachsen, ein Aktenzeichen / mehrere Grundstücke

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    Grundsteuer Niedersachsen, ein Aktenzeichen / mehrere Grundstücke

    Moin,

    ich helfe meinen Eltern bei der Grundsteuererklärung. Sie haben mehrere, verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen, die in einem Schreiben vom Finanzamt tabellarisch aufgelistet wurden. Es gibt dafür also nur ein Aktenzeichen. Die Grundstücke sind zwar in der gleichen Gemeinde, liegen aber nicht nebeneinander, sondern in unterschiedlichen Fluren.

    Meine Frage: Muss ich für jedes dieser Grundstücke nun einen eigenen Vorgang in Elster durchdeklinieren, oder kann man - weil es sich ja nur um ein Schreiben mit einem Aktenzeichnen handelt - sämtliche Grundstücke in einen Vorgang packen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG
    Fritz

    #2
    Das ist Land- und Forstwirtschaft, alle Flurstücke sind mit ihren Nutzungen in der Anlage Land- und Forstwirtschaft nacheinander zu erfassen.

    Es gibt nur eine Erklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke! Geht das auch, wenn für einige der gelisteten Grundstücke unterschiedliche Eigentumsverhältnisse existieren?

      Es wurden nämlich auf einem (weiteren) Schreiben (Flurstücke liegen in einer anderen Gemeinde) zwei landwirtschaftliche Nutzflächen gelistet, von denen die erste nur meiner Mutter, und die andere beiden zusammen gehört.

      Kommentar


        #4
        Je Aktenzeichen muss eine eigene Erklärung erstellt werden. Bei Ehegatten kann das Finanzamt auch dann eine wirtschaftliche Einheit bilden,

        wenn Flurstücke mal dem einen, mal dem anderen oder beiden gemeinsam gehören. Wie man das bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen

        darstellt, da bin ich jetzt auch überfragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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