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Rentner mit zusätzlich Einkünften aus selbständiger Arbeit

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    Rentner mit zusätzlich Einkünften aus selbständiger Arbeit

    Hallo,
    ich beziehe seit zum 1. Februar 2022 Rente; Januar 2022 war ich noch angestellt in einer Firma; seit einigen Jahren habe ich nebenberuflich Einkommen aus selbständiger Arbeit. Bis letztes Jahr war das alles klar.
    Meine Frage lautet : muss ich eine Anlage N machen für den Januar ? Und ab Februar die Anlage R für die Renteneinkünfte ? Oder reicht eine Anlage R für alles ?
    Die EÜR ist ja ohnehin separat und für das gesamte Jahr.
    Noch eine Frage : wann übermittelt typischerweise die Rentenversicherung die Daten ? (Mein ehemaliger Arbeitgeber brauchte immer bis Mitte/Ende Februar)
    Herzlichen Dank

    #2
    Meine Frage lautet : muss ich eine Anlage N machen für den Januar ? Und ab Februar die Anlage R für die Renteneinkünfte ?
    Ja sicher ! Im Jahr des Renteneintritts benötigt man sowohl die Anlage N wie die Anlage R, Arbeitslohn und Rente müssen getrennt erklärt werden.

    Die Rentenversicherung übermittelt bis Ende Februar, der Termin gilt inzwischen für alle Datenübermittler. Bei mir ist das von Jahr zu Jahr

    durchaus unterschiedlich, manchmal wird schon im Januar übermittelt, in einem Jahr hat es bis Anfang März gedauert, bis die Bescheinigung

    abrufbar war. Ich bekomme die Bescheinigung zusätzlich per Post, das muss man aber (einmalig) beantragen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ganz herzlichen Dank

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ja sicher ! Im Jahr des Renteneintritts benötigt man sowohl die Anlage N wie die Anlage R, Arbeitslohn und Rente müssen getrennt erklärt werden.
        Ich hoffe es ist keine Steuerberatung ..... kann/darf ich dann Handwerkerleistungen, Werbungskosten wie IT-Zubehör etc. nur für den Januar geltend machen die ich auch im Januar bezahlt habe und muss den Rest dann auf der Anlage R machen ? (Absetzbare Handwerkerleistungen sind ja bei Rentnern auf 4000 € beschränkt.)

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          #5
          Handwerkerleistungen erklärt man in der Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen. Für Arbeitskosten bis maximal 6.000,00 € erhält

          man eine Steuerermäßigung von 20% aber nicht mehr als die festgesetzte Einkommensteuer. Wo hast du die 4.000,00 € her ?

          Als Rentner hat man normalerweise kaum Werbungskosten, allenfalls noch Gewerkschaftsbeiträge. Zumeist kommt man nicht

          über die Pauschale von 102,00 €. Als AN erhältst du für 2022 den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200,00 €, auch wenn

          du nur im Januar Arbeitslohn bezogen hast. Da wirst du mit den WK im Januar wohl kaum darüber liegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Dankeschön.
            Die 4000 € sollen (als -richtig-haushaltsnahe Dienstleistungen) gelten wenn man "nur noch" Rentner ist.
            Ich habe nahezu alle Werbungskosten für meine selbständige Arbeit - ansonsten außer Kontoführung so gut wie nix .... stimmt !!!)

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              #7
              Zitat von rgwolf Beitrag anzeigen
              Die 4000 € sollen (als -richtig-haushaltsnahe Dienstleistungen) gelten wenn man "nur noch" Rentner ist.
              Warum soll das so sein? Aus §35a EStG ergibt sich das jedenfalls nicht.

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                #8
                Die 4000 € sollen (als -richtig-haushaltsnahe Dienstleistungen) gelten wenn man "nur noch" Rentner ist.

                Für Haushaltsnahe Dienstleistungen gilt das auch, wenn man nicht Rentner ist, für Handwerkerkosten gelten die 6.000,00 €.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  ok - verstanden

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                    #10
                    @rgwolf:
                    Die 4000 € sollen (als -richtig-haushaltsnahe Dienstleistungen) gelten wenn man "nur noch" Rentner ist.

                    EStG § 35a Abs, 2:
                    (2) 1Für andere als in Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Dienstleistungen nach Absatz 3 sind, ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen.
                    Demnach bezieht sich die Grenze von € 4000 gar nicht auf die Aufwendugen, sondern auf die Steuerermäßigung von 20%.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Wenn deine Frage eine Fehlermeldung betrifft, sollte diese mögilchst zitiert werden.
                    Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                      #11
                      Zitat von timote Beitrag anzeigen
                      Demnach bezieht sich die Grenze von € 4000 gar nicht auf die Aufwendugen, sondern auf die Steuerermäßigung von 20%.
                      Das ist korrekt, bei den Dienstleistungen 20%, max. 4.000, also wirken sich bis zu 20.000 Kosten steuerlich aus, bei den Handwerkern 20%, max. 1.2000, also wirken sich bis zu 6.000 Kosten aus.

                      Egal ob Rentner oder nicht.

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