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GSt Bay:Gemeinschaftsräume,Hausmeisterwohnung,Tagescafé im Gebäude der Eigentumswhg

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    GSt Bay:Gemeinschaftsräume,Hausmeisterwohnung,Tagescafé im Gebäude der Eigentumswhg

    Hallo,
    ich benötige geistige Unterstützung. Ich "stehe auf dem Schlauch":
    ich habe eine Eigentumswohnung (alleinige Eigentümerin) in einem Studentenwohnheim. Das Studentenwohnheim besteht aus ca. 480 Wohnungen, 99 Tiefgaragenstellplätze, zwei Gemeinschaftsräumen, eine Hausmeisterwohnung und ein Tagescafé.
    Zu meiner Wohnung gehört kein Tiefgaragenstellplatz, daher abgehakt, aber ich habe, wie beim Grundstück (6 versch. Flurstücke), einen Anteil an den Gemeinschaftsräumen, der Hausmeisterwohnung und dem Tagescafé.
    Müssen diese Anteile auch in die Grundsteuererklärung?
    Falls ja: dann in dieselbe Grundsteuererklärung wie die Wohnung?
    Falls nein: braucht dann jeder Anteil eine eigene Grundsteuererklärung, d. h. 3 GSt-Erklärungen (1xGemeinsafträume, 1xHausmeisterwohnung, 1x Tagescafé)
    Wie sieht dann die GSt-Erklärung für diese 3 Einheiten aus? Ich meine, für meine Wohnung bin ich Alleineigentümerin, gebe alle Flurstücke mit dem einen Anteil daran an, aber was muss ich bei den 3 Einheiten als Eigentümer auswählen und muss ich auch hier wieder alle Flurstücke nennen? Ich bin lost.
    Vielen Dank für Eure Antworten & Grüsse
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