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Grundsteuer Bayern: Grundstück mit Carport - bebaut oder unbebaut?

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    Grundsteuer Bayern: Grundstück mit Carport - bebaut oder unbebaut?

    Hallo,

    wir haben neben dem Grundstück, auf dem wir wohnen, ein weiteres Grundstück (andere wirtschaftliche Einheit), auf dem ein Doppel-Carport (42 qm) steht, der nicht gewerblich genutzt wird, der aber im Lageplan eingezeichnet ist.

    Die Frage hiezu war,
    a) ob das Grundstück mit dem Carport als "unbebaut" oder als "bebaut" gilt und
    b) falls es als "bebaut gilt, ob dann als Nutzfläche 12 qm (da ja bei Nebengebäuden ein Freibetrag von 30 qm gilt) oder 0 qm (da es sich ja um einen Carport handelt) einzutragen sind?

    => Nach telefonischer Rücksprache mit der Grundsteuer-Hotline gilt das Grundstück als "unbebaut", da ein Carport kein "Gebäude / Nebengebäude" im eigentlichen Sinne ist. In der Anlage Grundstück muss deshalb auch nichts eingetragen werden.
    Zuletzt geändert von BJM86199; 30.01.2023, 15:40.
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