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erste Steuererklärung - Nachweise chronische Erkrankung

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    erste Steuererklärung - Nachweise chronische Erkrankung

    Hallo,

    ich habe Dez 2021 angefangen zu arbeiten und will jetzt für das Jahr 2022 meine erste Steuererklärung erstellen mit mein Elster. Ich habe sehr viel zum Thema Steuererkläung gelesen bin aber trotzdem noch etwas überfordert.

    Ich bin chronisch krank und habe hohe Arzt- und Arzneikosten, die deutlich über meiner Belastungsgrenze liegen. Diese würde ich in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge unter 5 - Andere Aufwendungen aufführen. Ist das korrekt?
    Werden dort auch die Fahrtkosten für Arztbesuche anzugeben? Oder wo genau sind diese anzugeben? Ich finde nirgends eine Option Entfernungsangaben anzugeben.

    Ich habe eine Bescheinigung der Krankenkasse, dass ich schwerwiegend chronisch erkrankt bin.
    Ich finde aber nirgends eine Option diese Nachweise (z.B. Rezepte, den Nachweis einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung der Krankenkasse, Arztschreiben dass die aufgeführten Arzneien zur Behandlung notwendig sind) anzuhängen. Wie und wo kann ich in Elster diese Nachweise hochladen?

    Allgemeine Frage zur Angabe Krankheitskosten:

    Muss ich jede Arznei einzeln auflisten unterArt der Aufwendungen mit genauem Namen der Arznei, Kosten und Kaufdatum? Oder reicht es bei Sammelkäufen (von z.b. 4 verschiedenen Arzneien pro Apothekenbesuch) anzugeben die Gesammtsumme Arzneirechnung Apotheke(ohne die Einzelpreise für Arznei einzeln aufzulisten)?


    Allgemeine Frage:

    Kann man Haushaltsgegenstände die privat genutzt werden, z.b. Wohnungseinrichtung wie Lampen oder Küchengeräte steuerlich absetzen und wie sieht es mit einem privat genutzten PC(ca. 1100€) aus? Und das Ersetzen von Haushaltsgeräten die kaputtgehen z.B. kaputte PC Tastatur?

    Liebe Grüße



    #2
    Sehr viel, was Du hier wissen möchtest. Nichts davon hat mit dem Thema des Forums, die elektronische Steuererklärung, zu tun.

    Grundsätzlich möchte das Finanzamt keine Belege unaufgefordert zugeschickt haben. Wenn Du trotzdem möchtest, hier kannst Du das machen: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

    Zitat von Newbie052 Beitrag anzeigen
    Anlage Außergewöhnliche Belastungen / Pauschbeträge unter 5 - Andere Aufwendungen ... Ist das korrekt?
    Ja, ist korrekt.


    Zitat von Newbie052 Beitrag anzeigen
    Werden dort auch die Fahrtkosten für Arztbesuche anzugeben?
    Ja.

    Zitat von Newbie052 Beitrag anzeigen
    Muss ich jede Arznei einzeln auflisten unterArt der Aufwendungen mit genauem Namen der Arznei, Kosten und Kaufdatum? Oder reicht es bei Sammelkäufen (von z.b. 4 verschiedenen Arzneien pro Apothekenbesuch) anzugeben die Gesammtsumme Arzneirechnung Apotheke(ohne die Einzelpreise für Arznei einzeln aufzulisten)?
    Das darfst Du Dir aussuchen.

    Zitat von Newbie052 Beitrag anzeigen
    Kann man Haushaltsgegenstände die privat genutzt werden, z.b. Wohnungseinrichtung wie Lampen oder Küchengeräte steuerlich absetzen und wie sieht es mit einem privat genutzten PC(ca. 1100€) aus? Und das Ersetzen von Haushaltsgeräten die kaputtgehen z.B. kaputte PC Tastatur?
    Alles: nein.

    Kommentar


      #3
      Und das Ersetzen von Haushaltsgeräten die kaputtgehen
      Bei Reparaturen von Geräten im Haushalt des Steuerpflichtigen kann man für Arbeitskosten eine Steuerermäßigung von 20% bekommen.

      Zum Beispiel, wenn der Kundendienst die defekte Waschmaschine repariert oder wenn ein Elektrofachbetrieb deine Steckdosen erneuert.

      Was den Nachweis chronischer Erkrankungen angeht, steht in der Ausfüllhilfe folgendes:

      Krankheitskosten, soweit sie nicht durch einen Dritten steuerfrei ersetzt werden oder Ihnen ein Anspruch auf Ersatz zusteht, zum Beispiel durch eine Krankenkasse.
      Kosten für Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel können Sie nur als außergewöhnliche Belastung eintragen, wenn Sie ihre medizinische Notwendigkeit durch eine
      ärztliche Verordnung oder die Verordnung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers nachweisen. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
      Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung aus.


      Die Ausfüllhilfe darf durchaus auch gelesen werden !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        L. E. Fant:
        Grundsätzlich möchte das Finanzamt keine Belege unaufgefordert zugeschickt haben.
        Diese Ausage entspricht durchaus der Hilfe und den Warnhinweisen in Mein Elster. In der von mir erlebten und auch von meinem Finanzamt kommunizierten Praxis könnte man aber auch folgendes sagen:
        "Bei größeren Spendenbeträgen (vierstelligen, ggf. auch dreistelligen) sowie bei größeren haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen will das Finanzamt (zumindest meins) grundsätzlich Belege sehen." Bei einer vierstelligen Badezimmerrenovierung z.B. könnte man da Wetten abschließen. Daher füge ich nach Fingerspitzengefühl von vorn herein die betreffenden Belege bei, damit die Steuererklärung "in einem Rutsch" durchlaufen kann. In den letzten Jahren funktionierte das ganz gut.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Bei größeren Spendenbeträgen (vierstelligen, ggf. auch dreistelligen) sowie bei größeren haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen will das Finanzamt (zumindest meins) grundsätzlich Belege sehen." Bei einer vierstelligen Badezimmerrenovierung z.B. könnte man da Wetten abschließen.
          Bei vierstelligen Beträgen entspricht das auch meiner Erfahrung, bei Handwerkerrechnungen aber nur, wenn die Arbeitskosten vierstellig sind.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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