Handwerkerleistungen - Fragen
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Wenn es im Beitrag '#5 wörtlich heißt:... kann natürlich sein dass die Rechnung komplett in 2022 bezahlt wurde, oder aber komplett in 2023.
ist da nichts hypothetisch.Wäre schön wenn mir jemand fundiert und schnell antworten könnte.
Würde das nämlich eigentlich gerne klären, bevor ich die Rechnung bezahle.
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[QUOTE=Charlie24;n431538]für die er jetzt die Rechnung erhalten hat/QUOTE]
Das weiß ich jetzt nicht wirklich. Aber alles sehr hypothetisch, kann natürlich sein dass die Rechnung komplett in 2022 bezahlt wurde, oder aber komplett in 2023.
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Leider sehr sehr unwahrscheinlich. Es geht um eine Fassadenrenovierung, für die er jetzt die Rechnung erhalten hat, die ist auchVielleicht wurde die Zahlung ja auf zwei Überweisungen im Dezember und Januar gesplittet
noch nicht bezahlt (Siehe '#5). Das sind typische Sommerarbeiten, die regelmäßig auch im gleichen Jahr abgerechnet werden.
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Vielleicht wurde die Zahlung ja auf zwei Überweisungen im Dezember und Januar gesplittet
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Wobei hier natürlich der Höchstbetrag von 6.000,00 € pro Jahr überschritten wird, so dass die Steuerermäßigung 1.200,00 betragen wird.
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Ja, das reicht.Zitat von Trollo Beitrag anzeigenFrage: Reicht das dem Finanzamt so als separate Aufstellung des Arbeitslohns aus??
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Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.
Nochmal die Frage: Reicht das dem Finanzamt als separate Ausweisung des Arbeitslohns?Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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Hallihallo, und sorry wenn ich den Thread hier mal übernehme.
Ich habe eine ähnliche Situation wie der Threadersteller. Unsere Hausfassade wurde komplett neu gemacht.
Auf der Rechnung tauchen jetzt die üblichen Posten (zunächst ohne explizite Aufstellung der Lohnkosten) auf:
"Außenfassade grundieren - xxx € // 2 Balkone von unten streichen - xxx €", und so weiter und so weiter.
Nur ganz unten drunter und abseits der eigentlichen Kostenaufstellung steht dann noch der Satz:
"Im Gesamtpreis sind Brutto-Lohnkosten von x.xxx,xx Euro enthalten."
Frage: Reicht das dem Finanzamt so als separate Aufstellung des Arbeitslohns aus??
Wäre schön wenn mir jemand fundiert und schnell antworten könnte.
Würde das nämlich eigentlich gerne klären, bevor ich die Rechnung bezahle.
Dankeschön!!!
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Für bestimmte energetische Sanierungen kann man anstelle der Steuerermäßigung nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung
nach § 35c EStG beantragen. Da müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllt werden: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html.
Es gibt dazu eine Rechtsverordnung: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=5
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Vielen Dank für deine Antwort.
Er muss dann eigentlich nur das Material extra aufführen oder? Würde den dann nämlich anrufen und ihn bitten eine vollständige Rechnung auszustellen.
Zählt das nicht als Modernisierung? Das Haus ist BJ 1967 und wir machen gerade alles neu. Putz, neue Warmwasserrohre, neue Mischereinheiten für die Heizung, Dachbodendämmung, Fußbodenheizung kam rein und ein extra Estrich für die Fußbodenheizung..
Dachte da könnte man mehr bei der Steuererklärung angeben ..
Wäre bescheiden, wenn ich da was herschenken würde,...
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Das muss der Handwerker aufteilen, selbst darfst du das nicht schätzen.
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Handwerkerleistungen - Fragen
Grüße Sie/Euch.
Wir sind seit 2022 am renovieren.
Die komplette Wohnung wird instandgesetzt/renoviert.
Jetzt habe ich gelesen, dass man Handwerkerrechnungen für die Steuer nutzen kann.
Mir geht es um folgende:
- Estrich für Fußbodenheizung (3.396,63€)
- Fußbodenheizung inkl. neuen Rohren (gedämmt) (4846,26€)
Das wollte ich nun eingeben, bin mir aber mit dem Posten "darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inkl. Umsatzsteuer".
Bei der Rechnung vom Estrichleger stehen keine Lohnanteile. Auch die Lieferung des Estrichs ist nicht aufgeführt. Da steht nur:
- Einrichtung der Baustelle
- Bewegungsfugenprofil liefern und einbauen - Estrich liefern und verlegen
- Estrich Mehrdicken liefern und verlegen
- Estrich schleifen
Was kann ich da jetzt angeben? Blick da gerade überhaupt nicht durch ... ☹️
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
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