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Umsatzsteuer nach Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen

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    Umsatzsteuer nach Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen

    Hallo zusammen,
    ich bin kein Steuerfachmann und muss mich jetzt zum ersten Mal mit der steuerlichen Erfassung unserer PV-Anlage auseinander setzen. Die 7,6 kWp Anlage ist im März 2022 unter Anwendung der Vereinfachungsregel gemäß BMF-Schreiben in Betrieb genommen worden. Dies wurde auch vom Finanzamt bestätigt, so das "nur" eine Umsatzsteuer mit einer separaten Erklärung erstellt werden muss. Eine Kleinunternehmung mit Steuernummer ist gegründet.

    Mir liegen vor:
    • eine Einspeisegutschrift/-abrechnung vom Versorger für eingespeisten Strom.
    • eine Rechnung vom Versorger für gelieferten Strom.
    • eine von mir erstellte Berechnung der gesparten Stromkosten.
    Jetzt meine Frage zu dem Thema:
    In welcher Zeile des Hauptvordruck (USt 2A) ab Punkt 3 B müssen die aufgelisteten Daten eingetragen werden? Das dürfte theoretisch nicht so schwierig sein, allerdings scheitere ich bereits an den Formulierungen bzw. finden keinen Bezug zu PV-Anlagen.

    Für eine fundierte Hilfe wäre ich dankbar.

    #2
    Bei der Umsatzsteuer hat sich für die bis Ende 2022 in Betrieb genommenen Anlage nichts geändert.

    Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, also auf die Erstattung der Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage verzichtet hast,

    dann musst du nur Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer machen. Das sind dann 0 in Zeile 33 und dein Erlös aus der Einspeisung plus

    Eigenverbrauch zu Wiederbeschaffungskosten in Zeile 34. Auf Seite 13 musst du dann in die Zeilen 167 und 168 jeweils 0,00 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich verstehe Dich so dass Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst. Da ist außer den Zeilen zur Kleinunternehmerregelung nichts auszufüllen.

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        #4
        Da hast du Recht, ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Schon mal Danke für die Infos.

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          #5
          1. Ich hoffe, du weißt, dass ab 2023 für PV-Anlagen keine USt mehr anfällt. Für 2022 überlasse ich die Antworten kompetenteren Leuten.
          2. Du bist im falschen Unterforum unterwegs. Aber keine Panik: Anlog zu Frau Stockl in Rosenheim-Cops gilt: Fassen's nichts an und löschen's nichts. Ein netter Benutzer mit Moderatorenrechten wird dich vermutlich verschieben.

          Ergänzung: Hier haben sich einige Beiträge zeitlich überlappt. Dein Beitrag wurde schon verschoben.
          Zuletzt geändert von timote; 05.03.2023, 15:35.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Ein netter Benutzer mit Moderatorenrechten wird dich vermutlich verschieben.
            Das Thema wurde verschoben, Ruderblatt selbst nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Kann sein, ich bin neu hier. Die Admins werden es schon wuppen.

              Eine Frage hätte ich noch. Den Erlös aus der Einspeisung plus Eigenverbrauch zu Wiederbeschaffungskosten dann inkl. Umsatzsteuer?

              Danke!!

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                #8
                Den Erlös aus der Einspeisung plus Eigenverbrauch zu Wiederbeschaffungskosten dann inkl. Umsatzsteuer?
                Wenn du Kleinunternehmer bist, enthält die Gutschrift für die Einspeisung keine Umsatzsteuer. Was den Eigenverbrauch angeht,

                gilt die Bemerkung vor Zeile 33:

                Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2021 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 22.000 € betragen hat und
                auf die Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG nicht verzichtet worden ist.


                Was ich oben vergessen habe: Du musst die tatsächlichen Umsätze 2022 auf das Gesamtjahr hochrechnen, bei Start im März 2022

                also den tatsächlichen Umsatz auf 2022 hochrechnen. Ob man das nach Ganglinie macht oder einfach linear, dürfte keine Rolle spielen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Du bekommst vom Stromabnehmer keine Umsatzsteuer. Sollte das anders sein dann ist irgendwas im Argen.

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                    #10
                    @Charlie24:
                    Ob man das nach Ganglinie macht oder einfach linear, dürfte keine Rolle spielen.
                    Da ich mit Ganglinie nicht viel anfangen konnte (außer bei Alkoholkontrollen), habe ich es mal gesuchmaschint:
                    "Ganglinie steht
                    - in der Hydrologie für den aufgezeichneten Zeitverlauf einer Messgröße, siehe etwa Abflussganglinie
                    - in der Energiewirtschaft für den typischen täglichen, wöchentlichen oder jährlichen Verlauf, siehe etwa Jahresgang"
                    Jetzt habe ich zumindest eine ungefähre Vorstellung.
                    Zuletzt geändert von timote; 11.03.2023, 23:20.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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