Steuerfreiheit auf Gewinn aus Immobilienverkauf

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  • Picard777
    antwortet
    Ich würde zur Vermeidung von Verzögerungen durch Nachfragen den Grund für die Steuerfreiheit des Verkaufs im Hauptbogen unter "sonstige Angaben" noch kurz darstellen. Das Finanzamt weiß ja vom Verkauf und wird ggf. nachfragen.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von PhilipS Beitrag anzeigen
    Ich habe kein spezielles Programm genutzt, sondern die Eintragungen auf elster.de vorgenommen. Da dort auch explizit gefragt wird, ob die Immobilie selbst genutzt wurde, hat mich das Ergebnis schon überrascht.
    Für Mein Elster gibt es offensichtlich ein eigenes Unterforum. Ich gehe davon aus, dass der Thread dorthin zeitnah verschoben wird.

    Ansonsten impliziert
    Den Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden müssen
    Sie nicht versteuern, sofern er zu dem zu eigenen Wohnzwecken
    genutzten Wirtschaftsgut gehört. Das ist z. B. auch bei einem
    häuslichen Arbeitszimmer der Fall, nicht aber bei fremdvermie-
    teten Räumen. Haben Sie ein Grundstück veräußert, bei dem nur
    ein Teil der Besteuerung unterliegt, machen Sie in den Zeilen 35
    bis 40 bitte nur Angaben zu dem steuerpflichtigen Teil.
    für mich, wenn es keinen steuerpflichtigen Teil des Gewinns gibt, auch kein Gewinn erklärt wird.

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  • PhilipS
    antwortet
    Vielen Dank für eure Antworten!

    Ich habe kein spezielles Programm genutzt, sondern die Eintragungen auf elster.de vorgenommen. Da dort auch explizit gefragt wird, ob die Immobilie selbst genutzt wurde, hat mich das Ergebnis schon überrascht.

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  • multi
    antwortet
    Leider wurde keine Angabe zur verwendeten Anwendung gemacht.
    Da in Zeile 35ff nur der steuerpflichtige Anteil der Veräußerungsgewinne kommt, überrascht es nicht, dass diese dann auch als steuerpflichtig behandelt werden.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert.
    Ich glaube, dass man den Verkauf nur erfassen sollte, wenn tatsächlich eine Spekulationsgeschäft vorliegt. Das Steuerberechnungsprogramm berücksichtigt

    die Angaben zur Selbstnutzung offenbar nicht. Allerdings habe ich in der Steuerberechnung folgenden Hinweis bekommen:

    Auf der Anlage SO haben Sie eine Veräußerung von Grundstücken/grundstücksgleichen Rechten erklärt.
    Bitte prüfen, da das Grundstück ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

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  • PhilipS
    hat ein Thema erstellt Steuerfreiheit auf Gewinn aus Immobilienverkauf.

    Steuerfreiheit auf Gewinn aus Immobilienverkauf

    Hallo in die Runde,

    ich habe im Jahr 2016 eine Immobilie gekauft, sie selbst bewohnt und 2022 verkauft. Dabei habe ich einen Gewinn gemacht. Soweit ich informiert bin, muss ich nach Paragraph 22 Nr. 3 u. 23 Abs. 1 S. 3 EStG keine Steuern darauf zahlen.

    Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert. Ich habe angegeben, dass die Wohnung während sie in meinem Eigentum stand von mir bewohnt wurde.

    Nun bin ich verunsichert. Liege ich mit meiner Annahme der Steuerfreiheit falsch, habe ich eine fehlerhafte Eingabe gemacht oder liegt das Programm mit der Prognose falsch, weil erst durch die Sachbearbeitung die Steuerfreiheit festgestellt wird?

    Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen dazu?

    Gruß
    PhilipS
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