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Umzugskosten Sonderfall - Person A aus beruflichen Gründen, Person B wegen Person A

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    Umzugskosten Sonderfall - Person A aus beruflichen Gründen, Person B wegen Person A

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich bin im Dezember letzten Jahres aus beruflichen Gründen umgezogen.

    Ich habe Anspruch auf eine Umzugskostenpauschale.

    Allerdings ist meine Freundin (wir haben vor dem Umzug schon jahrelang zusammengewohnt) natürlich mit mir umgezogen, obwohl sie keine Arbeit gefunden hat.

    Fände sie gleichzeitig eine Stelle, hätte sie den gleichen Anspruch auf eine Umzugskostenpauschale für ledige. Doch welche Kosten kann sie in diesem Fall von der Steuer absetzen?

    Hatte jemand einen ähnlichen Fall?

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    Während der Umzug bei Dir beruflich veranlasst war ist der Umzug Deiner Freundin privat veranlasst (nämlich wegen Dir). Sie kann daher ihre eigenen Umzugskosten nicht bei den Werbungskosten geltend machen. Was evtl. möglich ist: Wenn eine Firma mit der Durchführung des Umzuigs beauftragt wurde sind Lohnkosten entstanden, die als Handwerkerkosten (Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen) geltend gemacht werden können.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 18.03.2023, 14:59.

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