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Bodenrichtwert unterschiedlicher Grundstücksbereiche

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    Bodenrichtwert unterschiedlicher Grundstücksbereiche

    Hallo,

    habe eine Frage zum Bodenrichtwert...

    Unser Grundstück ist bei Boris Nrw mit zwei verschiedenen Farben dargestellt ( rosa und grün ). Gilt der Bodenrichtwert in dem Fall für beide? Letztlich ist ja der bebaubare Teil ( rosa ) teurer als die 'Grünanlage'. Kann bzw. muss man hier unterschiedliche Werte angeben?

    #2
    Du hast doch in 2022 ein Anschreiben samt Anlage bekommen, in der die relavanten Daten stehen. Warum nimmst du nicht einfach diese Daten und trägst sie so in die Erklärung ein? Im Normalfall müsstest du unterschiedliche Bodenrichtwerte für die roten und grünen Bereiche bekommen haben und dann sind diese Werte auch so zu erfassen. Das Ganze kannst aber auch nochmals in den offiziellen Klickanleitungen für NRW nachlesen, z.B. in der für Wohngrundstücke:

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/...ohngrundst.pdf
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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