Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
ich weiß, dass man als Unterhaltszahlender dies angeben kann.
Aber wie ist es, wenn mein Ex-Mann unterhaltspflichtig für meinen Sohn (in Ausbildung, unter 25) ist, aber kein Unterhalt gezahlt hat.
Kann man das irgendwo angeben und hat es steuerrechtliche Vorteile?
Vielen Dank schonmal & Viele Grüße
ich hab da mal eine Frage.
ich weiß, dass man als Unterhaltszahlender dies angeben kann.
Aber wie ist es, wenn mein Ex-Mann unterhaltspflichtig für meinen Sohn (in Ausbildung, unter 25) ist, aber kein Unterhalt gezahlt hat.
Kann man das irgendwo angeben und hat es steuerrechtliche Vorteile?
Vielen Dank schonmal & Viele Grüße
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