Zitat von L. E. Fant
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Besteuerung als freier Mitarbeiter
Einklappen
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Das ist zu vermuten. Der vom TE genannte Wert < 8.500 € deutet daraufhin, dass für ihn auch schon eine Anstellung als Minijobber geprüft wurde. Dabei kann, der die Übungsleiterpauschale übersteigende Betrag, sofern er sich innerhalb der Minijobgrenze bewegt, zusätzlich als pauschal versteuerter Minijob abgerechnet werden.
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Aus dem Eingangstatement ist nicht ersichtlich, für wen gearbeitet wird. Selbst wenn die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 26 EStG erfüllt sindJedenfalls dann, wenn die Einkünfte über dem Übungsleiterfreibetrag liegen.
und 3.000,00 € als steuerfrei behandelt werden dürfen, ändert das nichts daran, dass eine EÜR erstellt und die Anlage S ausgefüllt werden muss.
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Nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenIch würde sagen, dass für diese Tätigkeit der Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000 € in Anspruch genommen werden kann
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Zu Frage 1:Ich würde sagen, dass für diese Tätigkeit der Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 3.000 € in Anspruch genommen werden kann.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenAb dem ersten Euro !
Jedenfalls dann, wenn die Einkünfte über dem Übungsleiterfreibetrag liegen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu musst eine EÜR erstellen und den Gewinn in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung angeben.
Zu Frage 2:Wäre nur sinnvoll, wenn die genannten Kosten über dem Übungsleiterfreibetrag liegen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSoweit es das EStG zulässt, natürlich. Einzelheiten findest du in der Eingabehilfe zur EÜR.
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Ab dem ersten Euro !Frage: Ab welchem Betrag habe ich die Einkünfte zu versteuern? (Honorare liegen unter 8500 € Euro jährlich)
Du musst eine EÜR erstellen und den Gewinn in der Anlage S zur Einkommensteuererklärung angeben.Frage_1: Welches Formular muss ich dann nutzen?
Soweit es das EStG zulässt, natürlich. Einzelheiten findest du in der Eingabehilfe zur EÜR.Frage_2: Kann ich Arbeitszimmer, Fortbildungskosten etc. absetzen?
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Besteuerung als freier Mitarbeiter
Ich beziehe Alters-Rente und arbeite nebenher als freier Dozent auf Honorarbasis.
Frage: Ab welchem Betrag habe ich die Einkünfte zu versteuern? (Honorare liegen unter 8500 € Euro jährlich)
Wenn ja ...
Frage_1: Welches Formular muss ich dann nutzen?
Frage_2: Kann ich Arbeitszimmer, Fortbildungskosten etc. absetzen?
Danke für einen kurzen Hinweis.
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