Hallo zusammen,
ich habe mir fürs Homeoffice letztes Jahr Büroausstattung wie einen höhenverstellbaren Schreibtisch gekauft, der Voraussetzung war mobil arbeiten zu dürfen.
Der AG zahlte 2023 eine pauschale Einrichtungsbeihilfe steuerpflichtig, die bei Einrichtung des Homeoffice unterstützen sollte. Netto aber nur die tatsächlichen Kosten anteilig abdeckt.
Können die Büromöbel angegeben werden? Oder nur anteilig bzw. bis wohin?
ich habe mir fürs Homeoffice letztes Jahr Büroausstattung wie einen höhenverstellbaren Schreibtisch gekauft, der Voraussetzung war mobil arbeiten zu dürfen.
Der AG zahlte 2023 eine pauschale Einrichtungsbeihilfe steuerpflichtig, die bei Einrichtung des Homeoffice unterstützen sollte. Netto aber nur die tatsächlichen Kosten anteilig abdeckt.
Können die Büromöbel angegeben werden? Oder nur anteilig bzw. bis wohin?
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