Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV als Rentner ausfüllen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV als Rentner ausfüllen?

    Müssen mein Mann und ich als Rentner die Anlage AV ausfüllen? Wenn ja, aus welchem Dokument nehmen wir die Beträge in Zeile 6 "Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung"?

    #2
    Erstmal wäre die Frage, woraus sich ergibt, dass einer der beiden unmittelbar begünstigt ist. Ist es eine normale Altersrente oder eine EU-Rente? Weitere Einkünfte?

    Kommentar


      #3
      Als Rentner leistet man in der Regel keine Beiträge mehr in einen Riestervertrag, da bezieht man allenfalls eine Riesterrente.

      Die müsste man in der Anlage R-AV / bAV erklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Als Rentner leistet man in der Regel keine Beiträge mehr in einen Riestervertrag, da bezieht man allenfalls eine Riesterrente.
        Allenfalls als BU-Rentner.

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für die Antworten.
          Verstehe ich das richtig, dass die Anlage AV nur in Bezug auf geleistete Riester-Beiträge ausgefüllt werden muss?
          Mein Mann und ich wären dann lt. Hilfetext nicht unmittelbar begünstigte Personen, weil wir beide Altersrenten erhalten?
          Gruß AndiBa

          Kommentar


            #6
            Wenn ihr keine anzusparenden Riesterverträge bedient, dann könnt ihr die Anlage AV ignorieren.

            Kommentar


              #7
              Verstehe ich das richtig, dass die Anlage AV nur in Bezug auf geleistete Riester-Beiträge ausgefüllt werden muss?
              So ist das ! Zwingend ist das auch dann nicht, die Anlage AV bezweckt nur eine Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug.

              Mein Mann und ich wären dann lt. Hilfetext nicht unmittelbar begünstigte Personen, weil wir beide Altersrenten erhalten?
              Auch das ist grundsätzlich richtig, ab Rentenbezug entrichtet man ja in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr.

              Es muss mindestens ein Ehegatte unmittelbar begünstigt sein, sonst besteht auch kein Anspruch auf die Zulagen.

              Warum willst du eigentlich wissen, ob die Anlage AV ausgefüllt werden muss ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Hallo Charlie24, ich tue mich generell schwer mit dem ganzen Steuerkram. Außerdem bin ich noch nicht so lange in Rente, da ist ja doch einiges anders in der Steuererklärung. Und - ehrlich gesagt - die Hilfetexte verstehe ich auch oft nicht wirklich....
                Jedenfalls vielen Dank erst mal - ich könnte mir vorstellen, dass ich noch mit weiteren Fragen aufkreuze.
                Gruß und schönes Wochenende
                AndiBa

                Kommentar

                Lädt...
                X