Übernahme der Daten

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  • Reinstef
    Neuer Benutzer
    • 16.08.2023
    • 3

    #1

    Übernahme der Daten

    Übernahme der Daten vom Finanzamt in das Formular der Einkommensteuer
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Das wird dir beim Start einer neuen Erklärung angeboten. Später kannst du die Bescheinigungen dann alternativ über den

    Aktionsbutton mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten übernehmen.

    Bescheinigungen_VaSt.jpg


    Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Reinstef
      Neuer Benutzer
      • 16.08.2023
      • 3

      #3
      Danke hast mir sehr geholfen

      Kommentar

      • Reinstef
        Neuer Benutzer
        • 16.08.2023
        • 3

        #4
        Hallo
        Wird bei der Berechnung von Elster die Vorauszahlung berücksichtigt

        Kommentar

        • Hilfsprofi
          Erfahrener Benutzer
          • 04.11.2021
          • 519

          #5
          Nein, da hilft nur selber rechnen.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Wird bei der Berechnung von Elster die Vorauszahlung berücksichtigt
            Nein, Mein ELSTER kennt die Vorauszahlungen nicht und bietet auch kein offizielle Möglichkeit, die Vorauszahlungen zu erfassen.

            Ich behelfe mir damit, in der Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung mit Bruttoarbeitslohn 0,00 und den Jahreswerten der Vorauszahlungen

            als Lohnsteuer bzw. Kirchensteuer zu erfassen. Diesen Eintrag muss man aber vor dem Versand natürlich wieder löschen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Nein, da hilft nur selber rechnen.
              Muss man nicht ! Siehe Beitrag '#6
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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