Einnahmen aus Verpachtung von landwirschaftlichen Flächen

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45996

    #16
    Du würdest sicherlich auch eine schädliche oder zweckentfremdete Verwendung, wie Umpflügen des Schotterbettes im Randbereich des aspaltierten Feldweges oder Lagerung von Erdaushub oder sonstigem Unrat erkennen.
    Erstens gibt es im Bereich meiner Äcker keine befestigten Feldwege, zweitens sind die Äcker an Vollerwerbslandwirte verpachtet und das seit

    vielen Jahren ohne irgendwelche Beanstandungen. Ich komme ja zumindest an 3 Flurstücken auf dem Weg zu meiner Autowerkstatt auch

    gelegentlich vorbei, aber angehalten habe ich da noch nie.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Trekker
      Erfahrener Benutzer
      • 23.03.2023
      • 327

      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Erstens gibt es im Bereich meiner Äcker keine befestigten Feldwege, zweitens ......
      Es waren ja nur Beispiele...

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      • Bäuerin 10
        Neuer Benutzer
        • 01.02.2023
        • 27

        #18
        Hallo, ich kenne mich nicht so gut aus hier! Wie man was reinschreibt usw.
        Meine Frage wäre: Ich habe min. 25 Jahre schon verpachtet, habe aber nie eine Anlage LuF ausgefüllt. Ich werde aber noch als Landwirtschaft geführt. Es gab noch keine Aufgabe. Die Einnahmen sind unter dem Freibetrag. Wie müsste ich das jetzt eintragen, mit welcher Methode? also 13a oder Einnahme -Überschuss?ch habe entdeckt, das der Freibetrag mein zu versteuerndes Einkommen verkleinert. Somit habe ich mich jahrelang selber ausgeschmiert!

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45996

          #19
          Ich werde aber noch als Landwirtschaft geführt. Es gab noch keine Aufgabe. Die Einnahmen sind unter dem Freibetrag.
          Welchen Freibetrag meinst du ? Den für Land- und Forstwirtschaft ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          • Bäuerin 10
            Neuer Benutzer
            • 01.02.2023
            • 27

            #20
            Ja, den mein ich. 2 x 900 € bei Ehepaar

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45996

              #21
              Ja, den mein ich. 2 x 900 € bei Ehepaar
              Diese 1.800 € führen doch allenfalls zu LuF-Einkünften von 0 € und nicht zu einer Reduzierung anderer Einkünfte. Siehe § 13 Abs. 3 EStG:

              Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 Euro übersteigen.
              Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Summe der Einkünfte 30 700 Euro nicht übersteigt.
              Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge der Sätze 1 und 2.


              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • papprabe
                Neuer Benutzer
                • 15.09.2024
                • 1

                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn kein (ruhender) landwirtschaftlicher Betrieb mehr besteht, sind die Pachteinkünfte in der Anlage V auf

                der Teilseite 3 - Andere Einkünfte in der Zeile 32 zu erklären. Falls noch ein Landwirtschaftsbetrieb besteht,

                wären das Gewinneinkünfte für die Anlage L.
                bei mir liegt der Fall ähnlich perdoehl07.
                Ich bin Privatperson und versuche die Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen in meiner EkSt.erklärung 2023 anzugeben. Nur in der Anlage V werden lediglich Einnahmen und Werbungskosten für die Vermietung bebauter Grundstücke berücksichtigt. Ein Feld ANDERE EINKÜNFTE mit der Zeile 32 finde ich nicht.
                Wo muss ich suchen?
                In der Anlage V Sonstige lassen sich nur Einnahmen aus Verpachtung unbebauter Flächen angeben, jedoch keine Werbungskosten.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45996

                  #23
                  In der Anlage V Sonstige lassen sich nur Einnahmen aus Verpachtung unbebauter Flächen angeben, jedoch keine Werbungskosten.
                  Nein, auch in der ab 2023 neuen Anlage V-Sonstige sind nur die Einkünfte zu erklären, die Werbungskosten musst du nach wie vor extern abziehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  Kommentar

                  • ReWo
                    Neuer Benutzer
                    • 11.10.2024
                    • 3

                    #24
                    Ich möchte meine Einnahmen aus dem verpachten einer Wiese in der Anlage V eingeben. Mein Problem ist dass ich in den Zeilen 4 und 5 Straße, Hausnummer usw. eingeben muss. Gebe ich hier nichts ein bekomme ich von Elster eine Fehlermeldung. Das Grundstück hat aber weder Straße noch Hausnummer. Solange Elster eine Fehlermeldung hat kann ich die Steuererklärung nicht an das FA senden

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15394

                      #25
                      Da hast Du Dich zwar an diesen Thread angehängt, ihn aber nicht gelesen. Insbesondere den Beitrag unmittelbar vor Deinem.

                      Kommentar

                      • ReWo
                        Neuer Benutzer
                        • 11.10.2024
                        • 3

                        #26
                        Ok, mit Anlage V-Sonstiges funktioniert es (ich habe es bisher mit "Anlage V" versucht)

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                        • Error01
                          Neuer Benutzer
                          • 10.06.2025
                          • 1

                          #27
                          Habe einen ähnlichen Fall, die Einträge hier waren sehr hilfreich, noch eine ergänzende Frage: Wir haben im Rahmen einer gemischten Schenkung eine ehemalige Hofstelle und landw. Flächen übernomenn. Der Kaufpreis wurde z.T. finanziert. Die Flächen sind langfristig verpachtet. Sind die Schulzinsen steuerlich absetzbar? Danke

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                          • Prabha
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.10.2022
                            • 401

                            #28
                            Hallo Error01,
                            hier im Forum wird grundsätzlich keine Steuerberatung gemacht (es geht hier um die Bedienung von Elster). Das wäre die Antwort auf deine Frage aber.
                            Ich empfehle dir einen steuerberatenden Menschen aufzusuchen, der sich die Konstellation genau anschaut und dich dann mit einer Antwort unterstützt.

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