Ich habe im Jahr 2021 positive Einkünfte aus Kryptowährungsgeschäften gehabt und diese versteuert. Im Jahr 2022 habe ich negative Einkünfte gehabt und möchte,, dass diese auf das Jahr 2021 rückgetragen werden. Habe die Verluste (innerhalb der Haltefrist realisiert) ordnungsgemäß in der Anlage SO eingetragen. Nun erscheint in der vorläufigen Steuerberechnung zwar der negative Einkunftsbetrag, wird aber gleichzeitig als "nicht ausgleichsfähige Verluste" ausgewiesen. Mache ich das was falsch?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustrücktrag sonstigen Wirtschaftsgütern, hier Kryptowährungen
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Mache ich das was falsch?
Soweit ich das im Kopf habe, lassen sich die in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung auch nicht erfassen.
Wichtig ist nur, dass du den Verlustrücktrag nach 2021 nicht ausschließt (Zeile 52 der Anlage SO).Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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