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Dienstwagen in Steuererklärung angeben

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    Dienstwagen in Steuererklärung angeben

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, da ich nicht so recht weiß, wie ich den Dienstwagen in der Steuererklärung angeben muss und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.

    Ich habe einen Dienstagen (BLP 40900), mit dem ich 70km (einfache Fahrt) zur Arbeit fahre. Das ergibt für mich laut Rechner einen geldwerten Vorteil von etwa 1268€.

    Gebe ich diesen Wert nun in die Steuererklärung unter Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug ein? Und ist der Wert so korrekt (das ist ja pro Monat) oder muss ich das aufs Jahr dann noch mit 12 multiplizieren (hatte das testweise mal eingegeben, aber dann hab ich ja eine riesige Nachzahlung? Das kann ja nicht sein oder doch? Muss ich sonst noch irgendwo was angeben, was ich ggf. übersehen habe?)

    Zusätzlich steht in meiner Lohnsteuerbescheinigung noch ein Wert in Zeile 18 - Pauschal mit 15% besteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Das hab ich auch in der Steuererklärung angegeben richtig? Muss ich dabei noch was mit dem Ergebnis oben beachten?

    Auf den einzelnen monatlichen Abrechnungen befinden sich ja auch schon Angaben zu Privatfahrten (Lohnart 873) - spielt das irgendeine Rolle?

    Ich bin hier etwas verloren, was ich genau ausrechne und wo ich dann was eintragen muss, und h offe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann

    Viele Grüße und einen schönen Sonntag,

    Leyja

    #2
    Den geldwerten Vorteil hat dein Arbeitgeber offenbar bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, wozu er auch verpflichtet ist.

    Der sollte deshalb in deinem Bruttoarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein, was du ja nachrechnen kannst.

    Die pauschal besteuerte AG-Leistung unter Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung musst du bei der Entfernungspauschale angeben,

    das ist richtig
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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