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Kein Eintrag in vorsorgeaufwendungen zeile 12 möglich

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    Kein Eintrag in vorsorgeaufwendungen zeile 12 möglich

    Hallo
    Lt Anleitungen sollen die unter 6 versorgungsbezüge enthaltenen Bezüge unter zeile
    11 addiert eingegeben werden
    Unter 12 Beträge für die bemessungsgrundlage lt. Ziffer 29 lohnsteuerbescheinigung.
    Aber unter 12 kann kein fünfstelliger Betrag eingegeben werden.
    2021 war das wohl möglich wie ich den übersandt
    Daten entnehmen konnte

    Weiss jemand hilfe?

    Ausserdem erscheint bei steuerberechnung der Hinweis versorgungsbezüge größer als der erklärte bruttoarbeitslohn

    #2
    Um welche Anlage geht es dir überhaupt ? Versorgungsbezüge sind auf Seite 1 und Seite 3 der Anlage N zu erklären.

    Auf Seite 3 der Anlage N erfolgt der Eintrag unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3. Dort kannst du nacheinander

    bis zu 3 Versorgungsbezüge erfassen. Der Wert aus Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung gehört in die Zeile 11, die

    Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag laut Nummer 29 der Lohnsteuerbescheinigung gehört in die Zeile 12,

    das Jahr des Versorgungsbeginns ist in die Zeile 13 einzutragen. Da hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert !

    Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, der schreibt dir alle Werte in die richtigen Zeilen.

    Ausserdem erscheint bei steuerberechnung der Hinweis versorgungsbezüge größer als der erklärte bruttoarbeitslohn
    Normalerweise sind die Nummern 6 und 8 der Lohnsteuerbescheinigung identisch.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 14.09.2023, 15:44. Grund: Letzter Satz neu formatiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das habe ich alles gemacht was in die entsprechenden Zeilen z.b. 11 gehört
      Nur in zeile 12 kann ich den aus zeile 29 lstbescheinigung bemessungsgrundlage für den versorgungsfreibetrag nicht eingeben, da kein betrag über 10000eur eingegeben werden kann

      Viele Grüße

      aggi49

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        #4
        Nur in zeile 12 kann ich den aus zeile 29 lstbescheinigung bemessungsgrundlage für den versorgungsfreibetrag nicht eingeben, da kein betrag über 10000eur eingegeben werden kann
        Das stimmt doch nicht ! Wir reden von Seite 3 der Anlage N, da kannst du auch 30.000 € eintragen. Siehe Screenshot:

        VB_2022.jpg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo charly24. Dein Ausdruck hat mir bei meinem gedankenfehler sehr geholfen.
          unter 1-3 wurden die beträge für vorsorgungsbezüge und bemessungsgrundlage maschinell aus belegabruf richtig übernommen.
          Habe zwar noch 3. Versorgungsbezug den ich lt versorger in den zeilen 55 eintragen soll was auch geschehen ist.
          Die zeilen 11 und 12 steht bei mir unter versorgungsbeüge 4
          Da trage ich nichts mehr ein.
          Unter 12 heisst es personell errechneter versorgungsbeitrag

          Vielen Dank nochmal

          aggi49


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            #6
            Die zeilen 11 und 12 steht bei mir unter versorgungsbeüge 4
            Da trage ich nichts mehr ein.
            So ist das ! Wer nicht mehr als 3 Versorgungsbezüge nebeneinander bezieht, darf unter 4 nichts eintragen.

            Dort wäre in Zeile 12 auch ein selbst (personell) errechneter Versorgungsfreibeitrag und nicht die Bemessungsgrundlage einzutragen

            Vielfach muss ja nur 1 Versorgungsbezug erklärt werden !

            Habe zwar noch 3. Versorgungsbezug den ich lt versorger in den zeilen 55 eintragen soll was auch geschehen ist.
            Automatisch und wo genau wurde da was eingetragen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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