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Wie Kosten für Internet-/Telefonanschluss als Werbungskosten bei Elster eintragen?

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    Wie Kosten für Internet-/Telefonanschluss als Werbungskosten bei Elster eintragen?

    Hallo zusammen,

    da ich für meinen Arbeitgeber einen Großteil meiner Arbeitszeit im Homeoffice erbringe, möchte ich gerne die Kosten für den Internet-/Telefonanschluss bei der Steuer geltend machen.

    Welchen Betrag muss ich dazu bei Elster im Feld als Werbungskosten genau eintragen? Die tatsächlich angefallenen Kosten (also 12x den Monatsbeitrag) oder davon nur den Anteil, den ich geltend machen kann? Also z.B. 540 € (45 € mal 12 Monate) oder 108 € (20% von den gezahlten 540 €)?

    Muss ich dazu dann ein PDF mit den 12 Monatsrechnungen von meinem Provider mit bei Elster hochladen?

    Besten Dank

    #2
    Also, ich trage immer den geltend gemachten Anteil ein und wähle dafür eine sprechende Bezeichnung; z.B. "DSL-Anschluss anteilig (20% der angef. Kosten)".
    Belege reicht man seit einigen Jahren nur noch ein, wenn man explizit danach gefragt wird.
    Die 20% stammen von hier: https://www.steuertipps.de/beruf-job...werbungskosten
    Zuletzt geändert von eq12345; 29.09.2023, 14:32.

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      #3
      Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
      Also, ich trage immer den geltend gemachten Anteil ein und wähle dafür eine sprechende Bezeichnung; z.B. "DSL-Anschluss anteilig (20% der angef. Kosten)".
      Belege reicht man seit einigen Jahren nur noch ein, wenn man explizit danach gefragt wird.
      Die 20% stammen von hier: https://www.steuertipps.de/beruf-job...werbungskosten
      Darf man diese 20% der DSL-Anschlusskosten auch dann als Werbungskosten mit angeben, wenn man die HomeOffice-Pauschale nutzt (also zB 40 Tage HomeOffice angibt bei der Steuer)?

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        #4
        Mit der Homeoffice-Pauschale hat das nichts zu tun, mit der sind zwar andere Kosten pauschal abgegolten, aber nicht Telefon und Internet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          D.h. wenn ich jetzt das ganze Jahr über regelm. 1x (bis zu 2-3x) die Woche im HomeOffice bin, darf ich 12x die 20% der DSL-Anschlusskosten mit als Werbungskosten angeben/absetzen?

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            #6
            Du stellst Fragen, die Steuerrecht betreffen. Woher sollen wir jetzt wissen, wie hoch dein beruflicher Anteil bei Telefon und Internet ist ?

            Früher war es üblich, einen Einzelverbindungsnachweis zu führen und den über einen Zeitraum von 3 Monaten auszuwerten. Im Zeitalter

            der Flatrates ist das oft nicht mehr verfügbar, da wird eben so geschätzt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Jagg3321 Beitrag anzeigen
              D.h. wenn ich jetzt das ganze Jahr über regelm. 1x (bis zu 2-3x) die Woche im HomeOffice bin, darf ich 12x die 20% der DSL-Anschlusskosten mit als Werbungskosten angeben/absetzen?
              Genau dieses Thema behandelt doch der von mir genannte Link. Einfach mal durchlesen. Oder selbst googeln; z.B. nach "abziehbarer Anteil Kommunikationskosten".

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Früher war es üblich, einen Einzelverbindungsnachweis zu führen und den über einen Zeitraum von 3 Monaten auszuwerten. Im Zeitalter der Flatrates ist das oft nicht mehr verfügbar, da wird eben so geschätzt.
                Wenn man über eine Fritzbox o.ä. telefoniert, kann man sich einen täglichen "Verbindungs-Report" per Mail im CSV-Format schicken lassen und das in Excel o.ä. auswerten, so dass man auch bei Flatrate eine sinnvolle Aufteilung geschäftlich/privat (nach Gesprächsdauer) machen kann. So werden sogar ankommende Anrufe berücksichtigt (die in einem Einzelverbindungsnachweis sowieso nicht enthalten wären). Bei vielen ankommenden Anrufen (z.B. Bestell- oder Supportanrufe von Kunden) ist das dann sogar günstiger (=größerer geschäftlicher Anteil) als mit einem EVN.

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                  #9
                  Wenn man über eine Fritzbox o.ä. telefoniert, kann man sich einen täglichen "Verbindungs-Report" per Mail im CSV-Format schicken lassen ...
                  Das ist eine gute Möglichkeit, da hätte ich auch selbst drauf kommen können.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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