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Steuererklärung 2021 export und in Steuersoftware importieren

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    Steuererklärung 2021 export und in Steuersoftware importieren

    Hallo zusammen,
    ich wollte fragen, ob ich meine Steuererklärugn 2021 exportieren kann und in eine Steuersoftware dann importieren kann? Wenn ja, wie funktioniert das? Ich habe bisher keine Export-Funktion gefunden.

    Vielen Dank vorab,
    Fabian

    #2
    Ich habe einen etwas frustigen Thread aus 2021 gefunden: https://forum.elster.de/anwenderforu...in-mein-elster
    Resumée: "Hallo ..., ein Export übermittelter Formulare aus Mein Elster geht nicht." Leider. Sofern sich nichts geändert hat.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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      #3
      Nein, das hat sich nicht geändert. Womöglich hat die Kaufsoftware eine Funktion, bei der man Übermittlungsprotokolle einlesen kann.

      Ach nee, ich glaub das war nur damals, bei der Einstellung von ElsterFormular so. Da konnten auch ausschließlich Protokolle von ElsterFormular eingelesen werden. Bild ich mir jedenfalls ein.
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 30.09.2023, 03:03.

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Ach nee, ich glaub das war nur damals, bei der Einstellung von ElsterFormular so. Da konnten auch ausschließlich Protokolle von ElsterFormular eingelesen werden.
        Ja, das waren nach meiner Erinnerung die Buhl-Programme. PDF der Übermittlung von Elsterformular ging, das von (damals noch) EOP nicht, obwohl die sich nur in wenigen Details unterscheiden.

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          #5
          PDF der Übermittlung von Elsterformular ging, das von (damals noch) EOP nicht, obwohl die sich nur in wenigen Details unterscheiden.
          Ich kann mich ebenfalls daran erinnern. Ich habe mich ein wenig gewundert, dass man die Datenübernahme nicht an das Übertragungsprotokoll von

          Mein ELSTER angepasst, sondern eingestampft hat.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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