Hallo zusammen, mein Bekannter hat es seit 2012 versäumt in seine Steuererklärungen den Behindertenpauschalbetrag (GdB 30%) anzugeben/einzutragen (Unwissenheit). Ist eine nachträgliche Beantragung möglich?
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Keine Ankündigung bisher.
Nachträgliche Gewährung Behindertenpauschalbetrag
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Soweit noch keine Verjährung eingetreten ist sollte das gehen, da der Bescheid des Versorgungsamtes/der Stadt einen sog. Grundlagenbescheid darstellt. Allerdings wurden die Bedingungen für Behinderungen unter 50 % erst in den letzten zwei drei Jahren gelockert, das sollte ab 2021 auf alle Fälle gehen.Zuletzt geändert von Kloebi; 09.10.2023, 10:42.
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