Kann ja nicht falsch sein, wenn es eindeutig ist - höchstens überflüssig
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Übernahme immer gleicher Angaben für Erklärungen weiterer Jahre
Einklappen
X
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O. K.
Also ich habe immer alle Felder ausgefüllt, für die ich Angaben aus der Lohnsteurbescheinigung entnehmen konnte.
Kann ja nicht falsch sein, wenn es eindeutig ist - höchstens überflüssig. Einfach Zahlen zu übertragen gehört zu einer meiner leichtesten Übungen ... ;-)
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Für die Jahre vor meiner ATZ hatte ich ja immer die Zeilen 6 und 9 ausgefüllt - und auch nie gewusst, wieso eigentlich.
musst du den Wert in Zeile 6 entsprechend kürzen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo ist das ! Die Datenübernahme greift nach meiner Erinnerung nur 2 Jahre zurück, deshalb wird dir 2018 nicht mehr angeboten.
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei deiner offenen Frage geht es nur um die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags. Dafür sollte der Eintrag in Zeile 6 ausreichen.
Da jetzt die Anleitung zur Anlage AV im Detail durchzulesen, ist mir zu aufwändig.
Und: Das hatte ich befürchtet, daher hatte ich ja auch die m. E. n. relevanten Hinweise in meinen Beitrag mit einkopiert. Aber ist schon O.K. so. ;-)
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Kennt hier jemand dieses Problem? (Evtl. muss ich ja warten, bis mein o. a. Frage geklärt ist, und ich eine weitere Erklärung abschicken konnte?)
Bei deiner offenen Frage geht es nur um die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags. Dafür sollte der Eintrag in Zeile 6 ausreichen.
Da jetzt die Anleitung zur Anlage AV im Detail durchzulesen, ist mir zu aufwändig.
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Tja, zu früh gefreut?
Ich habe zwei weitere Jahre, also 2019 und 2020, bis auf eine austehende Frage, zu der ich hier den Thread "Wie komme ich an Zahlen für Anlage AV für 2019 (Zeilen 6, 8 und 9)?" eröffnet habe, abgearbeitet. Jedes Mal wurde mir, da ich die Erklärung für 2018 ja schon zuvor abgesandt hatte, direkt zu Anfang des Ausfüllens die Datenübernahme aus der bereits abgesandten Erklärung angeboten.
Nun gab ich mich gerade an die 2021er Einkommenssteuerklärung und da gab es gerade NICHT MEHR die Mötglichkeit der Datenübernahme. Ich habe nur noch die Möglichkeiten "Zurück" und "Ohne Datenübernahme fortfahren" angezeigt bekommen.
Kennt hier jemand dieses Problem? (Evtl. muss ich ja warten, bis mein o. a. Frage geklärt ist, und ich eine weitere Erklärung abschicken konnte?)
Danke für jeden Tipp!
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Hallo Schmart!
Tja, die "Volldigitalisierung", das "Heilsversprechen" der Zukunft, wird den größten Teil der Menschen gnadenlos überfordern!
1. Programme sind viel zu kompliziert, als dass diese von einem "Einmal-Anwender" sinnvoll nutzbar sind!
2. Programme aber müssen so kompliziert sein, weil die Gesetze so kompliziert sind!
Das "Ver-schlimm-besserungspotential" durch "elektronische Belege" ist gigantisch - vor ein paar Tagen wollte ich eine Heizölrechnung einscannen wegen dem Energiezuschuss-Gedöns - da ich meinen Scanner "umweltbewußt" wie ich nun mal bin, auf "eco" eingestellt habe wo immer ich das kann - musste ich viermal (!!!) einscannen, bis ich mit den "richtigen" aber "umwelt-frevelhaften" Einstellungen den Beleg "halbwegs lesbar" im Computer hatte ...
Das mit dem "volldigitalen" Arbeiten macht erst dann Sinn, wenn Papierbelege nicht mehr händisch in digitale Belege umgewandelt werden müssen - Stichworte X-Format und ZUGFeRD - und diese digitalen Belege dann so perfekt genormt sind, dass Programme diese voll- oder zumindest halbautomatisch zur Weiterverarbeitung einlesen - aber davon sind wir soweit entfernt wie die Sonne vom Zentrum der Milchstraße ...
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenIch hoffe, du verwendest nicht die neue App zum Hochladen von Belegen in dein ELSTER-Konto.
Damit verdreifacht sich der Zeitaufwand nach meinen bisherigen Erfahrungen.
Aber ich will wirklich nur eine Zahl aus der Rechnung händisch in ELSTER einfügen. Aber die Datei ist irgendwie korrupt. Kein pdf-Viewer oder Browser kann sie einlesen und erst recht nicht für mich lesbar darstellen ...Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 00:58.
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... da ich gerade an der Nicht-Lesbarkeit einer 2019er Rechnung im .pdf-Format ... hänge
Damit verdreifacht sich der Zeitaufwand nach meinen bisherigen Erfahrungen.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen... Ich räume ein, dass ich keine steuerlichen
Sachverhalte recherchieren muss, sondern auswendig weiß, was steuerlich relevant ist und was nicht.
Mut macht mir das aber nicht, da ich gerade an der Nicht-Lesbarkeit einer 2019er Rechnung im .pdf-Format (die kann ich jetzt hoffentlich neu beim Ersteller anfordern) und der oben genannten Relevanz bei einem anderen Problem hänge. Aber dazu mache ich einen eigenen Thread auf. Vielleicht kann das ja auch noch jemand Anderem nutzen ...
Das mit der Datenübernahme ist für mich hier erledigt. Habe die 2018er abgeschickt und baue jetzt die 2019er per Übernahme darauf auf und beim nächsten Mal weiß ich, was ich zu tun habe.Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 16:39.
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Ich glaube mittlerweile auch, dass händisches Kopieren schneller zu Ergebnissen führt,
Nur die Namen und ID's eingegeben bzw. reinkopiert und anschließend den Bescheinigungsabruf laufen lassen. Obwohl mir der Abruf
die PKV-Beiträge für meine Frau nicht übernommen hat, habe ich insgesamt nicht länger als 1 Stunde gebraucht, um die Erklärung
fertigzustellen. Für alles, was nicht über den Bescheinigungsabruf zu holen war, konnte ich aber auf vorgefertigte Auswertungen
für das Jahr 2019 zurückgreifen. Einige Daten wie Spenden oder Kirchensteuerzahlungen stammen aus der Steuerauswertung
meines Finanzprogramms, für andere wie Handwerkerleistungen und Kapitalerträge gibt es Exceltabellen, die ich bei den
Kapitalerträgen auch dann pflege, wenn ich die gar nicht erklären muss oder will, was bei uns der Normalfall ist.
Fazit: Die Jahre 2019 bis 2022 könnte ich locker an einem Tag erstellen und zwar ganz ohne Stress. 2018 würde etwas
länger dauern, weil der Bescheinigungsabruf nicht mehr genutzt werden kann. Da müsste ich die Betriebsrente aus der
Lohnsteuerbescheinigung abtippen, die Altersrente aus der Bescheinigung der DRV und die PKV-Beiträge aus den Bescheinigungen
der Krankenkasse. Mehr als 2 Stunden würde das insgesamt auch nicht dauern. Ich räume ein, dass ich keine steuerlichen
Sachverhalte recherchieren muss, sondern auswendig weiß, was steuerlich relevant ist und was nicht.
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Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
Nichtsdestotrotz habe ich mich auch dafür bedankt!
Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigenDer jetzt folgende Kommentar ist "gutmeinend provokant":
Sollten Sie tatsächlich für ein Kalenderjahr 4 Tage x 8 Stunden/Tag für die Erstellung der ESt-Erklärung benötigt haben, dann rate ich Ihnen: Gehen Sie als Minijobber für den Mindestlohn von 12€/St. 4 Tage lang 8 Stunden täglich arbeiten - und Sie haben dann genug Geld in der Kasse, um jeden Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater für die Erstellungsarbeit zu bezahlen!
Und gleichzeitig damit verbunden ist die berechtigte Hoffnung, dass die Arbeit eines routinierten Profis zu einem besseren Ergebnis führt als beim "selbst durchwurschteln"!
Nix für ungut
Erstens habe keinen solchen Minijob mal gerade an der Hand, und zweitens habe ich das mit dem Lohnsteuerhilfeverein doch auch schon probiert. Die haben (alle!) alle Hände voll zu tun und sind auf Monate(!) ausgebucht - und ich habe wegen Fristsetzung keine Zeit mehr auf einen Termin zu warten.
Zudem: Die Daten muss ich doch sowieso besorgen (aktuell z. B. die Wochenarbeitszeiten und Entlohnungen meines Sohnes während einiger Jobs in einem Jahr im Rahmen seines Studiums.) Beim Verständnis der Zusammenhänge kommt jemand mit Erfahrung natürlich schneller voran. Ich denke da immer, dass das doch nicht sooo kompliziert sein kann. Ist es dann aber doch ...
Also ehrlich gesagt: Danke für die "gutmeinend provokanten" Ratschläge, aber DIE wirklich einfache und nervenschonende Lösung habe ich noch nicht gefunden.Zuletzt geändert von Schmart; 25.10.2023, 16:43.
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Hallo Schmart !
Keiner dieser Kommentare war "provokant" !!!
Der jetzt folgende Kommentar ist "gutmeinend provokant":
Sollten Sie tatsächlich für ein Kalenderjahr 4 Tage x 8 Stunden/Tag für die Erstellung der ESt-Erklärung benötigt haben, dann rate ich Ihnen: Gehen Sie als Minijobber für den Mindestlohn von 12€/St. 4 Tage lang 8 Stunden täglich arbeiten - und Sie haben dann genug Geld in der Kasse, um jeden Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater für die Erstellungsarbeit zu bezahlen!
Und gleichzeitig damit verbunden ist die berechtigte Hoffnung, dass die Arbeit eines routinierten Profis zu einem besseren Ergebnis führt als beim "selbst durchwurschteln"!
Nix für ungut
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Erst einmal vielen Dank für die jetzt doch zahlreich gewordenen Hinweise!
Ehrlich gesagt, habe ich nicht geahnt, was das hier für einen Schriftwechsel geworden ist, obwohl ich einfach nur nach einem möglichen, mir aber nicht bekannten Weg gefragt habe, wiederholt gleiche Standardangaben aus einer vorher erstellten Erklärung zu übernehmen, ohne die vorher abgeschickt zu haben.
Ich wollte ja eigentlich auch die Jahre sukzessive abarbeiten. Dem entsprach aber nicht der mir nicht begründete Wunsch der anfordernden Beamtin, alle 5 Erklärungen möglichst kurz hintereinander, also z. B. innerhalb eines Tages, einzureichen. Von einer Selbstanzeige oder einem Strafverfahren bin ich meiner Meinung nach meilenweit entfernt. Wieso auch, wenn ich höchstwahrscheinlich Geld zurückbekommen werde?
Mir hätte ja auch ein fundiertes "gibt's nicht" schon geholfen. Stattdessen ergaben sich hier Diskussionen darüber, wie schnell ich nach jahrelanger Abstinenz und unter gänzlich neuen Ausgangsbedingungen (familiär + beruflich + neues ELSTER) eine Steuererklärung erstellen könnte. Fakt ist nun mal, dass ich für die 2018er 4 Tage benötigt habe, in denen ich natürlich viele grundlegende Fragen geklärt habe (hoffe ich).
Und um die Folgenden dann noch zügiger zu bearbeiten (wer weiß schon, auf welche Hemmschuhe ich noch treffe?), wollte ich einfach so viel es geht übernehmen (Angaben, Anlagenstruktur).
Ich glaube mittlerweile auch, dass händisches Kopieren schneller zu Ergebnissen führt, als solche Diskussionen hier zu führen.
Trotzdem ein Danke an alle Antworter hier - auch für eher provokante Beiträge ... ;-)
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Vielleicht war es sogar in meinem Beitrag Nr. 2 am Verständlichsten.
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