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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Schmart

    Wo ist das Problem? Du machst die Einkommensteuererklärung für 2018 fertig und übersendest diese.
    Sobald du in ELSTER für die 18er Erklärung das Übermittlungsprotokoll hast, kann diese Erklärung für die Datenübernahme nach 2019 und später genutzt werden.
    Du musst nur die sich geänderten Werte berichtigen. Die hierfür notwendigen Daten sollte man schon bereit haben bevor man mit der Erklärung bzw. den Erklärungen anfängt.

    Das hat dir Kloebi in Beitrag '6 aber auch schon geschrieben - wenn auch ggf. nicht ganz so verständlich.

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  • Picard777
    antwortet
    Zitat von Schmart Beitrag anzeigen

    Genau DAS habe ich soeben gemacht. Die Beamtin hat mir auch nicht nachvollziehbar dargelegt, wieso ich alle 5 Erklärungen möglichst zeitnah zusammen abschicken soll. Sie erwähnte etwas von Fällen mit Selbstanzeigung und Strafverfahren, was in meinem Fall aber vollkommen irrelevant ist.

    Komischerweise war sie anscheinend auch der Meinung, dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen. Aber sie meinte am Ende resignierend, dass ich das dann eben so machen solle, dass ich die Erklärungen mit dem sich ergebenden Abstand einreichen solle.

    Das hätte ich aber sowieso gemacht, wenn da nicht dieser Wunsch nach möglichst "gleichzeitigem" Einreichen gewesen wäre ...

    Beamten! :-(
    Eigentlich habe ich eher den Eindruck, dass Du Derjenige bist, der sich "beamtenhaft" verhältst, weil Du das ganze bis auf i-Tüpfelchen wörtlich erfüllen wolltest. Die Telefondiskussion, wo die Beamtin dann verzweifelt ist und resigniert hat, kann ich mir lebhaft vorstellen :-)

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  • Charlie24
    antwortet
    ... dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen.
    Das geht zwar, wenn es um Jahre geht, für die man Bescheinigungen abrufen kann und wenn die Sachverhalte einfach sind, aber man muss

    dann wirklich alles parat haben. Ich führe z. B. unterjährig Listen über Handwerkerleistungen und könnte die für jedes Jahr in wenigen

    Minuten eintragen. Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, die der Bescheinigungsabruf ja auch nicht liefert.

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  • Uwe64
    antwortet
    Schmart

    Der dringende Hinweis der Finanzbeamtin auf gleichzeitige (!) Abgabe aller (!) Steuererklärungen ab 2018 unter Hinweis auf "Fälle mit Selbstanzeige" ist äußerst nett und bürger-/steuerzahlerfreundlich, weil:

    Sollte Ihr Vorgang als "leichtfertige Steuerverkürzung oder gar Steuerhinterziehung" angesehen werden, dann erfordert eine "wirksame" Selbstanzeige genau das von der Beamtin Gesagte: Alles (!) gleichzeitig (!) - weil es eine "Teil-Selbstanzeige" nicht gibt !

    Also dient der energische Hinweis der Beamtin nur Ihrem Eigenschutz!

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
    Schmart

    Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !
    Genau DAS habe ich soeben gemacht. Die Beamtin hat mir auch nicht nachvollziehbar dargelegt, wieso ich alle 5 Erklärungen möglichst zeitnah zusammen abschicken soll. Sie erwähnte etwas von Fällen mit Selbstanzeigung und Strafverfahren, was in meinem Fall aber vollkommen irrelevant ist.

    Komischerweise war sie anscheinend auch der Meinung, dass es kein Problem wäre, mehrere Erklärungen innerhalb eines Tages anzufertigen. Aber sie meinte am Ende resignierend, dass ich das dann eben so machen solle, dass ich die Erklärungen mit dem sich ergebenden Abstand einreichen solle.

    Das hätte ich aber sowieso gemacht, wenn da nicht dieser Wunsch nach möglichst "gleichzeitigem" Einreichen gewesen wäre ...

    Beamten! :-(

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !
    Das bringt doch nichts, das kostet alles nur Zeit und Nerven. Außerdem war die Anforderung:

    Ich bin allerdings angehalten worden, alle Erklärungen möglichst gleichzeitig einzureichen.
    Es geht aber sinnvollerweise nur nacheinander.

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  • Uwe64
    antwortet
    Schmart

    Die Unmöglichkeit der "gleichzeitigen" Abgabe von ESt-Erklärungen für mehrere Jahre würde ich mit dem Finanzbeamten besprechen, der das eingefordert hat !

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Ich bin allerdings angehalten worden, alle Erklaerungen moeglichst gleichzeitig einzureichen.
    Die Beamtin hatte doch lediglich einen Wunsch geauessert - mehr nicht. Und was heisst ueberhaupt gleichzeitig in diesem Zusammenhang? Die Beamtin weiss selber, dass eine gleichzeitige Bearbeitung mehrerer Jahre in Elster nicht moeglich ist. Was die Beamtin sicherlich anstrebt ist sicherlich, dass du die Erklaerungen zeitnah nacheinander einreichst - also innenhalb weniger Tage und nicht ueber Monate verteilt. Wenn du willst, kannst du ja in der Erklaerung jeweils eine ergaenzende Angabe zur Steuererklaerung abgeben und die Folgejahre ankuendigst.

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  • Charlie24
    antwortet
    Möglichkeiten zu diskutieren, die es nicht gibt, bringt dich nicht weiter. Ohne Datenübernahme aus einem übermittelten Formular

    kannst du nur Daten aus deinem Profil übernehmen und ab 2019 den Bescheinigungsabruf nutzen. Das liefert dir zwar viele Daten,

    aber keineswegs alle.

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  • Febedie
    antwortet
    So wie es aussieht, gibt es keine automatische Übernahme ohne vorher zu versenden.
    ​​​​​​​
    In der Zeit, die du mit suchen nach einer Lösung für dein Problem brauchst, sind die Standarddaten wahrscheinlich längst händisch für alle Jahre eingegeben.

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  • Kloebi
    antwortet
    Ohne 2018 kommst du aber nicht weiter. Das ist die Basis für alles Weitere. Wenn das in zeitlichem Zusammenhang kommt, ist das alles gut.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Also die Daten wie Name, Anschrift etc. Renten, Versicherungen kanns du alle vom Vorjahr übernehmen, ...
    Eben nicht! Diese Übernahme soll es doch nur geben, wenn ich schon einmal in ELSTER so eine Erklärung eingereicht habe. Habe ich aber eben noch nicht. In früheren Jahren (also bis 2013) habe ich noch Elster-Formular verwendet und mich dann vor ein paar Monaten in ELSTER neu angemeldet und ein neues Zertifikat besorgt.

    Ich suche ja jetzt hier einen anderen Weg der Übernahme der Daten wie Name, Anschrift etc., da ich erfahrungsgemäß nicht 4 Steuererklärungen an einem Tag fertig bekomme (für 2018 habe ich 4 Tage benötigt).

    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Lediglich die Zahlen für - vermutlich - Rente und Krankenversicherurg musst du in jedem Jahr aktualisieren. Wenn du das parat hast, geht das schnell.
    Wenn das mal so einfach wäre ...

    In den Zeitraum fallen die Altersteilzeit, der Übergang in die Rente und plötzlich wieder relevant werdende Kapitalerträge. Allein mit öffentlich frei zugänglichen Quellen die Frage zu klären, ob und wie ich nach der Scheidung in 2015 und den folgenden Unterhaltszahlungen das ja immer noch vorhandene Kind steuerlich ins Spiel bringen kann oder soll, hat mich 2(!) Tage und etlich Nerven gekostet.

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  • Kloebi
    antwortet
    Also die Daten wie Name, Anschrift etc. Renten, Versicherungen kanns du alle vom Vorjahr übernehmen, da musst du nichts hämmern. Lediglich die Zahlen für - vermutlich - Rente und Krankenversicherurg musst du in jedem Jahr aktualisieren. Wenn du das parat hast, geht das schnell.

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  • Schmart
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Also gibst du um 09.30 Uhr 2018 ab, um 10.00 Uhr 2019, um 10.30 Uhr 2020, um 11.00 Uhr 2021 und um 11.30 Uhr 2022. Da kannst du immer von Jahr zu Jahr kopieren. Für das FA sind alle Erklärungen am gleichen Tag eingegegangen.
    Das habe ich ja verstanden.

    Aber um das so zu machen, muss ich ja alle 5 Erklärungen fertig ausgefüllt haben (und das dauert mit Eingabe aller Werte und den immer wieder aufkommenden, neuen Fragen sicher mehr als 30 Minuten pro Erklärung!), also 5 mal die gleichen Angaben in die 5 mal gleichen Felder gehämmert haben, die ich gerne einfach 4 x aus einer jeweils schon fertiggestellten Erklärung übernehmen würde.

    Ich hoffe, ich konnte dies mal mein Anliegen deutlich machen.

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  • Kloebi
    antwortet
    Also gibst du um 09.30 Uhr 2018 ab, um 10.00 Uhr 2019, um 10.30 Uhr 2020, um 11.00 Uhr 2021 und um 11.30 Uhr 2022. Da kannst du immer von Jahr zu Jahr kopieren. Für das FA sind alle Erklärungen am gleichen Tag eingegegangen.

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