Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung nach der Heirat

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung nach der Heirat

    Hallo!
    nach der Heirat möchten wir gemeinsame Steuererklärung machen. ich habe mein konto bei Elster. Meine Frau hat noch keine Steuererklärung gemacht. Wir wechseln unsere Steuerklasse 4&4 und unsere Nachnamen nicht.
    Wie geht es weiter?
    Müssen wir eine neue Steuernummer beantragen?
    Und der Bescheinigungsabruf für den anderen Ehegatten beantragen?
    Ich feue mich für eure Anleitung.
    MfG
    Kristina
    Zuletzt geändert von Anitsirk; 01.11.2023, 12:49.

    #2
    Bescheinigungsabruf für den anderen Ehegatten beantragen (das geht mit ELSTER, dazu brauchst Du die Steuer-ID und das Geburtsdatum), es kommt dann ein Freischaltcode per Post den Deine Frau an Dich weitergeben soll, mit diesem Freischaltcode wird dann der Bescheinigungsabruf in Deinem ELSTER-Konto auch für die Ehefrau ermöglicht (die Bescheinigungen müssen aber nach wie vor mit Deinem eigenen Abrufcode geholt werden!).
    Dann die Steuererklärung für beide gemeinsam ausfüllen und "Zusammenveranlagung" wählen.
    Ich würde die Steuererklärung unter Deiner alten Steuernummer abgeben, wenn das Finanzamt eine neue Steuernummer vergeben will wird es dann ohnehin tun.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 01.11.2023, 13:12.

    Kommentar


      #3
      Müssen wir eine neue Steuernummer beantragen?
      Die könnt ihr bei der Zusammenveranlagung gleich mit beantragen, da muss nichts extra beantragt werden.

      Und der Bescheinigungsabruf für den anderen Ehegatten beantragen?
      Richtig, das ist wichtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo Anitsirk,

        das bestehende Konto kann doch benutzt werden.
        Die erste gemeinsame Steuererklärung kann auch ohne Steuernummer eingereicht werden und es wird dann durch das FA eine neue vergeben.
        Falls für den Kontoinhaber schon ein Abrufcode vorhanden ist werden die Bescheinigungen ja abgerufen.
        Und für den Ehepartner wird ein Freischaltcode beantragt und nach einmaliger Eingabe ruft man die Bescheinigung für alle beide über den Abrufcode ab.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Vielen Dank für eure schnelle Antwort.
          Mit freundlichen Grüssen

          Kommentar

          Lädt...
          X