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Antrag Steuerklassenwechsel 2024 ab wann möglich?

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    Antrag Steuerklassenwechsel 2024 ab wann möglich?

    Guten Abend,
    hat jemand die Information ab welchem Datum die Antragsmöglichkeit auf Steuerklassenwechsel für das Jahr 2024 in ELSTER bereitgestellt wird?
    Könnte dies ab dem 01.12.2023 möglich sein?
    Vielen Dank.
    VG

    #2
    Könnte dies ab dem 01.12.2023 möglich sein?
    Gut möglich, aber angekündigt ist nichts: https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

    Warum willst du den Wechsel erst ab 2024 ? Wenn du den jetzt beantragst, gelten die geänderten Steuerklassen doch auch im Jahr 2024.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Der Steuerklassenwechsel wird grundsaetzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Eine separate Bereitstellung eines gesonderten Formulars erfolgt meines Wissens nicht. Wozu auch? Das heisst, man kann im Dezember einen Steuerklassenwechsel beantragen, der dann im Januar narchsten Jahres gueltig wird. So einfach ist das ;-)
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Eine separate Bereitstellung eines gesonderten Formulars erfolgt meines Wissens nicht. Wozu auch?
        Mag sein, wobei es allerdings etwas irritiert, dass in dem Formular die Jahreszahl 2023 angezeigt wird.

        https://www.elster.de/eportal/formul...klassenwechsel
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das ist nicht irritierend, sondern hat den Informationszweck, dass (sofern Du diesen Antrag jetzt im November stellst) die Änderung bereits für 2023 (natürlich nur Dezember) gilt. D.h. Du hast mit der Aussage recht, dass Du den Antrag erst ab 01.12.2023 stellen darfst, damit er ab 01.01.2024 gilt.

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