Kosten zu allen Bezügen(Nr. 53 der Anlage Unterhalt)

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  • Martin64
    Neuer Benutzer
    • 07.12.2023
    • 2

    #1

    Kosten zu allen Bezügen(Nr. 53 der Anlage Unterhalt)

    Kann ich in diesem Feld die Ausgaben für eine private Pflegekraft eintragen?
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Die dürften kaum mit den dort genannten Bezügen zusammenhängen, oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Das Feld "Kosten zu allen Bezügen" bezieht sich auch das Feld "Sozialleistungen / übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs)" und gehört zur Einkommensermittlung der unterstützten Person. Grundsätzlich knüpft diese Einkommensermittlung einerseits an die "Einkünfte" der unterstützten Person im Sinne des Einkommensteuergesetzes und andererseits an ihre "Bezüge" (damit werden im Prinzip alle anderen Einnahmen erfasst die keine Einkünfte sind) an. Davon gibt es nur geringe pauschale Abzüge, konkrete Aufwendungen der unterstützten Person wie etwa die von Dir genannten Kosten für eine Pflegekraft werden nicht abgefragt und wirken sich auch nicht aus. Nähere Informationen dazu gibt es hier:
      allgemeine-hinweise-zur-beruecksichtigung-von-unterhaltsaufwendungen-als-assergewoehnliche-belastung

      Kommentar

      • Martin64
        Neuer Benutzer
        • 07.12.2023
        • 2

        #4
        Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.
        DANN KANN ICH MIR DIE ANGABEN IN DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG SPAREN:
        Zuwendungen 8000 Euro
        Einkommen der unterhaltenen Person aus zwei Renten: 12.000 Euro

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          DANN KANN ICH MIR DIE ANGABEN IN DER EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG SPAREN:
          Genauso ist das, bei 12.000 € Einkommen wird da in Bezug auf Unterhalt nichts übrig bleiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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