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Fragen zur Einnahme-/Überschussrechnung - Einkommensteuererklärung

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    Fragen zur Einnahme-/Überschussrechnung - Einkommensteuererklärung

    Hallo in die Runde,

    ich sitze gerade an meiner Einkommensteuererklärung und habe ein paar Fragen:

    Wo trage ich
    - Portokosten
    - Sonstige Gebühren wie Mahn- /& Vollstreckungskosten
    - Betriebsausgaben die nicht der Umsatzsteuer unterliegen
    - Einkommensteuer Vorauszahlungen

    ein.

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Dankeschön

    #2
    Einkommensteuer kann man nicht einkommensteuerlich berücksichtigen. Sie mindert den Gewinn nicht. Wie auch? Was machen da Arbeitnehmer?

    Die EÜR hat verschiedene Kategorien für die Betriebsausgaben. Schau Dir das einfach an! Da wird nicht unterschieden ob Umsatzsteuer enthalten ist oder nicht. Jede Zeile ist beschriftet.

    Kommentar


      #3
      Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer kann man in kommerziellen Steuerprogrammen für Zwecke der Steuerberechnung erfassen,

      in Mein ELSTER ist das nicht vorgesehen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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