Ich habe mich noch nie mit diesem Sachverhalt befasst und weiß deshalb auch nicht, wie solche Auszahlungen zu versteuern bzw.
zu erklären sind. In der Anlage R-AV / bAV kommt ja einerseits in mehreren Zeilen der Begriff schädliche Verwendung vor, andererseits
gibt es wohl auch Fälle, in denen die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG greift:
https://www.handelsblatt.com/finanze.../26902062.html
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Auszahlung bAV
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Ja, das war es. Ich dachte, das würde passen, da die zu erwartete Rente bei Beitragsfreistellung unter diesem Betrag landen würde, eine Kleinbetragsrente eben. Nur deshalb war die Abfindung ja überhaupt rechtens.
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Zeile 9 dort (in der Version für das Steuerjahr 2022) klingt Vielversprechend.
Das waren doch vorzeitige Auflösungen wegen eines AG-Wechsels.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenFür die Zahlung mit Lohnsteuerabzug sollte die Anlage N zutreffen, da gibt es für die Lohnsteuerklasse 6 einen eigenen Erfassungsbereich,
ob bzw. wo die Abfindungen in der Anlage R-AV / bAV einzutragen sind, weiß ich nicht auswendig.
Danke für den Hinweis auf die Anlage. Zeile 9 dort (in der Version für das Steuerjahr 2022) klingt Vielversprechend.
LG
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Für die Zahlung mit Lohnsteuerabzug sollte die Anlage N zutreffen, da gibt es für die Lohnsteuerklasse 6 einen eigenen Erfassungsbereich,
ob bzw. wo die Abfindungen in der Anlage R-AV / bAV einzutragen sind, weiß ich nicht auswendig.
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Jup, das sowieso. Aber ich möchte Anfang Januar gern schon einmal ein Gefühl für die Höhe der Nachzahlung erhalten, daher vorab die Frage
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In solchen Fällen ist der Bescheinigungsabruf sehr hilfreich, damit landet normalerweise alles am richtigen Ort.
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Auszahlung bAV
Hall zusammen und frohe Weihnachten,
aufgrund eines AG-Wechsels habe ich meine bAV bei meinem alten AG aufgelöst. Das Versorgungswerk bestand aus drei Teilen:
Eine AG-finnazierte BU in Form einer Direktversicherung, eine AG-finanzierte Altersrente in form einer Direktversicherung und einer AN-finanzierten Altersrente in Form einer Rückdeckungsversicherung (Entgeldumwandlung).
Alle Verträge wurden abgefunden (Kleinstbetragsregelung).
Die Abfindung der beiden Direktversicherungen wurde ohne Steuerabzug ausgezahlt. Die Abfindung aus der Rückdeckungsversicherung wurde mit Steuerabzug nach Steuerklasse 6 ausgezahlt.
Meine Frage:
Wo, d.h. in welcher Anlage, trage ich all das, d.h. die Höhe der drei Abfindung und die bereits gezahlt Steuer, ein?
Danke euch!Stichworte: -
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