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"gemeinsames Geheimnis" bei im Ausland Steuerpflichtigen

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    "gemeinsames Geheimnis" bei im Ausland Steuerpflichtigen

    Guten Morgen und ein gutes neues Jahr für alle hier!

    Ich lebe seit vielen Jahren im EU-Ausland, bin selbsständiger Dienstleister für deutsche Unternehmen und komme den Gesetzen entsprechend meiner Steuerpflicht im Land meines Wohnorts, Spanien, nach. Nun hat das Bundeszentralamt für Steuern das Kontrollmeldeverfahren abgeschafft oder eingeschränkt, womit meine Auftraggeber eine Abzugssteuer auf mein Einkommen einbehalten müssen. Davon kann man sich befreien lassen. Meine Anträge von 2022 konnten noch als eingescannte Formulare gestellt werden. Inzwischen muss das per Elster geschehen.

    Um den Antrag stellen zu können, benötige ich zunächst einen Zugang, eine ID-Datei, für die man erst einen Aktivierungscode beantragen muss. Um den Aktivierungscode zu bekommen, muss ein "gemeinsames Geheimnis" angegeben werden. Dies kann sein das BZsT-Geheimnis, die EUZI-Identifikation, FSA-Zulassungsnummer, die UStV-Kennnummer oder die ZM-Registrierungs-ID. Ich bin aber in Spanien steuerpflichtig. Leider können keine Geschäftszeichen, bspw. von bereits bearbeiteten Freistellungsanträgen angegeben werden. Meine EU-Umsatzsteuer-ID kann ich leider nirgends angeben. Die wäre ja leicht zu überprüfen.

    Wenn ich es zusammenfasse, wird mir also eine Steuer einbehalten, weil ich im Ausland lebe. Davon kann ich mich befreien lasse, wenn ich nachweise, hier meiner Steuerpflicht nachzukommen. Um das beantragen zu können, benötige ich aber irgendeine Nummer, die ich nicht habe, weil ich ja im Ausland lebe.

    Weiß jemand eine Lösung?

    Viele Grüße!
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