Bis vor kurzem musste man bei Verwendung eines Elster-Zertifikats auf Softwarebasis (Zertifikatsdatei) beim
Abruf von Bescheinigungen zusätzlich einen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX eingeben. Das ist jetzt nicht mehr
erforderlich. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für Mein ELSTER ! Wer ein kommerzielles Steuerprogramm
verwendet, muss den Abrufcode eventuell weiter eingeben bzw. hinterlegen, das gilt zumindest für Versionen, die
die Jahre vor 2023 betreffen.
Abruf von Bescheinigungen zusätzlich einen Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX eingeben. Das ist jetzt nicht mehr
erforderlich. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für Mein ELSTER ! Wer ein kommerzielles Steuerprogramm
verwendet, muss den Abrufcode eventuell weiter eingeben bzw. hinterlegen, das gilt zumindest für Versionen, die
die Jahre vor 2023 betreffen.