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EÜR (Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten)

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    EÜR (Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten)

    Hallo Leute, ich habe mir im vergangenen Jahr um Steuern zu sparen noch einen VW Transporter (LKW-Zulassung) gekauft.
    Erstzulassung war 02.03.2020. Kaufpreis war 29.480 Euro incl. Märchensteuer.
    Wo tragen ich die Anschaffungskosten ein, um die meisten Steuern kurzfristig zu sparen?
    Ich freue mich auf euere Antworten.

    Mit sonnigen Grüßen
    Thomas Vogt



    #2
    Du musst die AK (netto) in die Anlage AV EÜR eintragen und die Anschaffungskosten über die Afa auf die Nutzungsdauer verteilen. Die Afa kommt dann in die EÜR.

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      #3
      Die Abschreibung wird im ersten Jahr nicht so viel sein, da sie nur monatsanteilig ab dem Monat der Anschaffung anzusetzen ist.
      Aber wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist:
      Wenn der Verkäufer die Umsatzssteuer ausgewiesen hat kannst Du Dir diese direkt mit der Umsatzsteuererklärung bzw. der entsprechenden Voranmeldung zurück holen. Die an den Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer ist im Jahr der Zahlung Betriebsausgabe und im Jahr des Erhalts der Erstattung vom Finanzamt Betriebseinnahme, wobei bei der Voranmeldung IV/23 sie noch zu 2023 zählt wenn sie bis 10.01.2024 bei Dir auf dem Konto war.

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        #4
        Danke erst mal an Kloebi und Telepeter,
        das mit der Umsatzsteuer weis ich, die ist auch vom Finanzamt schon zurückgezahlt worden.
        An Kloebi: Die AK (netto) habe in der Anlage AV EÜR eingetragen.
        Aber bei der AfA weis ich nicht in welche Spalte? Zeile 30 bis 33
        Ist es diese? (Zeile 32 AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Übertrag aus Zeile 61 der Anlage.)
        Ich möchte auch eine sehr kurze Abschreibung, also so kurz wie nur möglich.
        Was ist da bei einem Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung von 02.03.2020 möglich?
        Könnte ich den Kaufpreis auf 2 Jahre abschreiben?

        Grüße Thomas

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          #5
          Was ist da bei einem Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung von 02.03.2020 möglich?
          Könnte ich den Kaufpreis auf 2 Jahre abschreiben?
          Normalerweise nicht, aber da musst du deinen Steuerberater fragen, das ist kein Thema dieses Forums.

          Die AfA, die du in die AVEÜR einträgst, wird automatisch in die EÜR übertragen. Kraftfahrzeuge werden ab Zeile 39 der AVEÜR erfasst,

          die AfA dafür gehört in Zeile 43, die Summenwerte kann man nicht direkt erfassen.


          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In der Firma, wo ich beschäftigt war, wurden Transporter (Position PKW, Kombi) gem. allg. AfA-Tabelle über 6 Jahre abgeschrieben und LKW über 9 Jahre. Davon könntest du 3 Jahre entsprechend dem Alter des Fahrzeugs abziehen. Die gewünschte AfA-Dauer von 2 Jahren halte ich für gewagt. In der Firma hätte ich ein solches Ansinnen nicht unterstützt.
            Zuletzt geändert von timote; 26.01.2024, 20:53. Grund: Formulierung verbessert
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              EÜR (Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten)

              Hallo Leute, jetzt habe ich es fast fertig.
              Es wurde in Zeile 40 nach der Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums(Euro, Cent) gefragt.
              Ich denke das ist der gleiche Wert wie der Netto-Kaufpreis des Wagens oder?

              IMG_8191.jpg

              Grüße Thomas

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                #8
                Warum erfasst du den Transporter nicht unter Zugang ? Du hast ihn doch erst im Laufe des Jahres gekauft.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Der AfA-Betrag ist sicher falsch. Bei Kauf im Dezember kannst du die AfA nur für ein Monat geltend machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    EÜR (Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten)

                    Guten Morgen Charlie24,
                    Dich schickt der Himmel.
                    Vielen Dank für deine Hilfe.
                    Schaut es jetzt besser aus?
                    Ich habe die Nettosumme durch 24 Monate geteilt.
                    Grüße Thomas

                    IMG_8193.jpg

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                      #11
                      Schaut es jetzt besser aus?
                      Von der Erfassung her passt es jetzt. Dass du mit den 24 Monaten durchkommst, glaube ich persönlich eher nicht. Siehe Antworten 5 und 6.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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