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Einmalzahlung Versorgungsbezüge BVUK. Unterstütungskasse e.V.

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    Einmalzahlung Versorgungsbezüge BVUK. Unterstütungskasse e.V.

    Hallo zusammen, ein Bekannter von mir hat von der BVUK. Unterstütungskasse e.V.ein Jahr später nach Renteneintritt ca. 42.000 € erhalten die er mit ca. 5500 € -Steuerklasse 6 - versteuern musste. Muss er diesen Betrag in seiner Einkommensteuerklärung angeben und wenn ja, wo

    #2
    Muss er diesen Betrag in seiner Einkommensteuerklärung angeben und wenn ja, wo
    Natürlich muss er den angeben. Es sollte dafür eine Lohnsteuerbescheinigung geben. Versorgungsbezüge sind für gewöhnlich in der Anlage N zu erklären,

    am einfachsten ist es, man nutzt den Bescheinigungsabruf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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