z.B. wenn die Kommunen Umsatzsteuer zahlen müssen, weil Sie z.B. Immobilien vermieten?
Bisher habe ich das gefunden:
" Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden.
Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen."
https://www.elster.de/elsterweb/help...help_stka#c315
Verstehe ich das richtig, dass ich erst unter
https://www.elster.de/eportal/vollmachten-auswahlseite
mich als Vollmachtnehmer registriere
und dann erst nach Abschluss eine Steuerkonten-Abfrage "für mich selber" bzw. das Unternehmen / Kommune durchführen kann?
Bisher habe ich das gefunden:
" Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden.
Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen."
https://www.elster.de/elsterweb/help...help_stka#c315
Verstehe ich das richtig, dass ich erst unter
https://www.elster.de/eportal/vollmachten-auswahlseite
mich als Vollmachtnehmer registriere
und dann erst nach Abschluss eine Steuerkonten-Abfrage "für mich selber" bzw. das Unternehmen / Kommune durchführen kann?