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Können Kommunen eine Steuerkontenabfrage für sich selber durchführen? Wenn ja, wie?

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    Können Kommunen eine Steuerkontenabfrage für sich selber durchführen? Wenn ja, wie?

    z.B. wenn die Kommunen Umsatzsteuer zahlen müssen, weil Sie z.B. Immobilien vermieten?

    Bisher habe ich das gefunden:

    " Privatpersonen und Unternehmer können die Abrufvollmacht verwenden.
    Diese Vollmacht ist ausschließlich für den Datenabruf konzipiert (vgl. Menüpunkt „Formulare & Leistungen“). Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Vertretungs- oder Empfangsvollmacht.
    Voraussetzung hierfür ist zunächst die Registrierung als Vollmachtnehmer. Im Anschluss an die Registrierung als Vollmachtnehmer können Sie unter „Formulare & Leistungen“ unter der Rubrik „Vollmachten verwalten“ das „Anlegen einer Abrufvollmacht“ durchführen."

    https://www.elster.de/elsterweb/help...help_stka#c315

    Verstehe ich das richtig, dass ich erst unter

    https://www.elster.de/eportal/vollmachten-auswahlseite

    mich als Vollmachtnehmer registriere

    und dann erst nach Abschluss eine Steuerkonten-Abfrage "für mich selber" bzw. das Unternehmen / Kommune durchführen kann?
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