Hallo, ich gebe einer Mitarbeiterin der Stadtverwaltung einen Online-Unterricht. Dafür abonniere ich die Zoom-App und Adobe Creative Cloud. In welcher Zeile kann ich die Abonnementgebühr eintragen? Ich habe in Anlage S das Honorar eingetragen. Dort gibt es keine Zeile für die Betriebsausgaben.
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Keine Ankündigung bisher.
In welcher Zeile kann ich die Betriebsausgaben für den Online-Unterricht eintragen?
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In die Anlage S kommt ja auch nur der Saldo aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben = Gewinn / Verlust. Für die Gewinnermittlung gibt es die "Anlage EÜR". Auch wenn es dem Namen nach nicht so aussieht, ist die Anlage EÜR eine eigenständige Steuererklärung.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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