Einkommensteuererklärung 2023, Anlage V existiert Zeile 25 nicht mehr ( Anteile an Einkünften aus Bauherren / Erwerbergemeinschaften ). hier hatte ich in den vorangegangenen Steuererklärungen immer Einnahmen aus Erbengemeinschaft eingetragen. Wo trage ich diese jetzt in der Steuererklärung 2023 ein?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Einkünfte aus Erwerbergemeinschaften
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In der neuen "Anlage V - Sonstige".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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