Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Airbnb Vermietung - Anlage V ausfüllen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Airbnb Vermietung - Anlage V ausfüllen

    Hallo zusammen,

    ich habe im Jahr 2017 meine gesamte Wohnung, in der ich als Hautmieter wohne, als Airbnb vermietet und möchte die Steuererklärung dazu nachreichen. Leider verstehe ich nicht ganz, ob ich sie als 'Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung' oder als 'Andere Einkünfte' angeben soll. Ich habe beides probiert. Bei den 'Anderen Einkünften' kann ich irgendwie keine Werbungskosten eintragen. Und wenn ich mir die 'Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung' anschaue, scheint es nicht um die kurzfristige Vermietung zu gehen. Könnte mir jemand dabei helfen?

    Grüße
    Saran
    Zuletzt geändert von Saran; 20.04.2024, 17:27.

    #2
    Meiner Meinung nach passen da die Felder für Ferienwohnung doch ganz gut:

    elster233.png

    Kommentar


      #3
      Meiner Meinung nach passen da die Felder für Ferienwohnung doch ganz gut:
      So ist das ! Damals wurde die kurzfristige Vermietung in der Anlage V noch nicht extra erwähnt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X