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Nachzahlung für 2023 - Unverständlich

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    Nachzahlung für 2023 - Unverständlich

    Hallo,

    ich habe gerade eben meine Steuererklärung für das Jahr 2023 abgegeben.

    Allerdings bin ich von einer voraussichtlichen (auch wenn unverbindlich) Nachzahlung in Höhe von 4.500 EUR überrascht.
    Ich habe bis jetzt immer über 3.500 EUR zurück erstattet bekommen.

    Die Festsetzung der Einkommen- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages ist weit höher als die erfassten Steuerbeträge.

    Meine Steuererklärung umfasst Anlage KAP, Anlage N und Anlage V.

    Bei Anlage KAP habe ich exakt die Zahlen angegeben, die ich von der Bank bekommen habe.
    Lohnsteuer ebenfalls von der Lohnsteuerbescheinigung, die von meinem AG ausgestellt wurde.
    Bei Anlage V müsste ich dennoch nach allen Angaben zumindest 5.500 EUR (Angezeigt: -5.500 EUR) wieder bekommen.

    Ich werde zwar nächste Woche bei dem zuständigen Finanzamt anrufen und mich erkundigen.

    Aber habt Ihr gewisse Vorstellung, woher diese Nachzahlung kommen könnte?

    Danke vorab!

    Disclaimer: Die von der Lohnsteuerbescheinigung ausgestellte Info inkl. gesetzlicher Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Pflegeversicherung habe ich nicht bei Elster eingegeben (Habe ich aber nie vorher gemacht und es gibt auch keine Zeile bei Anlage N, wo man diese eintragen muss.)

    #2
    Zitat von KOR1987 Beitrag anzeigen
    Bei Anlage V müsste ich dennoch nach allen Angaben zumindest 5.500 EUR (Angezeigt: -5.500 EUR) wieder bekommen.
    Die Berechnung zeigt nicht an, wie viel man aufgrund einer bestimmten Anlage zurückbekommt. Dein Satz ist für mich absolut unverständlich.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand musst Du natürlich zutreffend ausfüllen, so wie in den Vorjahren auch.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Die Berechnung zeigt nicht an, wie viel man aufgrund einer bestimmten Anlage zurückbekommt. Dein Satz ist für mich absolut unverständlich.

      Die Anlage Vorsorgeaufwand musst Du natürlich zutreffend ausfüllen, so wie in den Vorjahren auch.

      Hallo. Der Betrag in Höhe von 5.500 EUR bezieht sich nur auf Anlage V. Das ist der Abzug von Zeile 32 (Mieteinnahme + umlagefähige NK) - alle Werbungskosten inkl. Anschreibung der Immobilie.

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        #4
        Okay. Es hat sich erledigt. Es hat tatsächlich die Anlage Vorsorgeaufwand gefehlt.

        Jetzt lautet die Erstattung: 2.400 EUR.

        Danke!

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          #5
          Hallo,

          EDIT: Hat sich überschnitten.

          wieso hast du überhaupt so hohe negative Einkünfte aus Vermietung, und zwar auch in den Vorjahren?

          Und hast du auch alles richtig eingetragen? Häufig kommen solche eklatanten Abweichungen z.B. dadurch, dass mit Cents eingetragen wird obwohl das Formular das nicht zulässt (da wird aus 1234,56 Euro plötzlich 123456 Euro).

          Bei Anlage KAP habe ich exakt die Zahlen angegeben, die ich von der Bank bekommen habe.
          Lohnsteuer ebenfalls von der Lohnsteuerbescheinigung, die von meinem AG ausgestellt wurde.
          Damit dürfte es mit gewisser Wahrscheinlichkeit wirklich an der Anlage V liegen.

          Die Anlage Vorsorgeaufwand musst Du natürlich zutreffend ausfüllen, so wie in den Vorjahren auch.
          Hast du zwar zitiert, aber nicht angesprochen. Also, ist die Anlage dabei?


          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, dann werden die Lohnsteuerdaten inkl. KV, RV, AV und PV automatisch in die Erklaerung uerbernommen. Wie das geht? Ganz einfach:

            Wurde dein Konto bereits mit der persoenlichen Steuer- ID registriert, sollte der Bescheinigungsabruf bereits verfuegbar sein. Ueberpruefen laesst sich das unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Meine Bescheinigungen. In die Steuererklaerung lassen sich dann bei geoeffnetem Entwurf ganz einfach die dem Finanzamt bereits vorliegenden Bescheinigungen ueber den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite ganz unten uebernehmen. Es ist aber trotzdem ratsam, die uebernommenen Daten nochmals auf Vollstaendigkeit und Korrektheit zu ueberpruefen (insbesondere die Angaben zur Kirchensteuer).
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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