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Steuererklärung 2024 PKV+Stfr. Fahrkosten Ausw.

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    Steuererklärung 2024 PKV+Stfr. Fahrkosten Ausw.

    Hallo und vielen Dank schonmal für die Hilfe,

    Ich habe zwei Fragen bezüglich der Steuererklärung mit Elster Online für 2023.

    Da ich zum 01.01.2023 in die PKV gewechselt habe, habe ich dementsprechend in der Anlage Vorsorgeaufwendungen / 3 - Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung die von der PKV bescheinigten Beiträge zur Basisabsicherung und Pflegeversicherung eingetragen.
    Da ich keine erstatteten Beiträge habe, konnte ich Zeile 25 frei lassen.

    Nun stellt sich mir die Frage zu Zeile 26, muss ich hier die aufaddierten Beträge aus Zeile 24 b und 24 c meiner Lohnsteuerbescheinigung (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur PKV und PV) eintragen?

    Weiterhin sollen dann in Zeile 27 die Beiträge zu Wahlleistungen und Zusatzleistungen angegeben werden.

    Soll ich hier nun die Differenz zwischen meiner echt gezahlten Beiträge zur PKV und der in Zeile 23 und 24 angegebenen Beiträge (Beiträge PKV Basisabsicherung und PV) angeben?
    Weiter zusatzkrankenversicherungen existieren nicht.

    Des Weiteren erhält meine Frau Stfr. Fahrtkosten Ausw., welche links unten im Feld „Raum für weitere Angaben“ angegeben sind. Hierbei handelt es sich um Fahrtkosten für medizinische Hausbesuche.
    In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ist jedoch nichts hinterlegt.
    Wo muss dieser Beitrag eingetragen werden?
    Ebenfalls in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Eintrag vorhanden.
    Wo muss dieser berücksichtigt werden?

    Nochmals Danke für folgende Antworten.

    #2
    Nun stellt sich mir die Frage zu Zeile 26, muss ich hier die aufaddierten Beträge aus Zeile 24 b und 24 c meiner Lohnsteuerbescheinigung (Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur PKV und PV) eintragen?
    Nein, die steuerfreien AG-Zuschüsse laut Lohnsteuerbescheinigung gehören in die Zeilen 35 und 36 der Anlage Vorsorgeaufwand.

    Am einfachsten ist es, man nutzt den Bescheinigungsabruf !

    Weiterhin sollen dann in Zeile 27 die Beiträge zu Wahlleistungen und Zusatzleistungen angegeben werden.
    Kann man machen, bringt aber steuerlich regelmäßig nichts.

    In Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung ist jedoch nichts hinterlegt.
    Wo muss dieser Beitrag eingetragen werden?
    Ebenfalls in Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ist ein Eintrag vorhanden.
    Wo muss dieser berücksichtigt werden?
    Dienstreisen (Hausbesuche) muss man nicht unbedingt erklären, das läuft oft auf ein Nullsummenspiel hinaus.

    Pauschal besteuerte AG-Leistungen gemäß Nummer 18 der Lohnsteuerbescheinigung gehören in die Zeile 54 der Anlage N.
    Auch hier könnte der Bescheinigungsabruf helfen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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