Bildschirm als Büromaterial absetzten

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  • Armoko
    Benutzer
    • 04.02.2018
    • 90

    #1

    Bildschirm als Büromaterial absetzten

    Hallo,

    Letztes Jahr habe ich einen gebrauchten Bildschirm über eBay Kleinanzeigen für 500 € gekauft, aber ich habe keine Rechnung dafür. Der Bildschirm wird auch für die Arbeit verwendet, wenn ich im Homeoffice bin.

    Meine Frage ist, ob ich zumindest einen Teil der Summe absetzen kann, falls dies in diesem Fall möglich wäre. Wenn ja wie viel könnte man eintragen ? Danke
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Wie Du dem Finanzamt Deine Ausgaben glaubhaft machen kannst ist nicht Thema dieses Forums.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      Man kann aber so viel sagen: Solange es nicht um die Geltendmachung der Umsatzsteuer als Vorsteuer geht bestehen nicht so hohe formale Anforderungen an den Beleg. Es dürfte genügen, einen Ausdruck der Anzeige und des Zahlungsnachweises vorzuhalten, für den Fall dass das Finanzamt überhaupt den Beleg sehen will. Den prozentualen Anteil der beruflichen Nutzung musst Du schätzen.

      Kommentar

      • Armoko
        Benutzer
        • 04.02.2018
        • 90

        #4
        ich lasse dann mit dem Bildschirm lieber sein.

        Ich habe auch zB eine Tastatur und Maus gekauft und habe auch alle Belege in diesem Fall. Wenn die berufliche Nutzung etwa 20% beträgt und die Gesamtkosten 150 € waren, sollte ich dann 30 € eintragen, oder?

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          ... und die Gesamtkosten 150 € waren,
          Du kaufst aber ziemlich teuer ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Telepeter
            Erfahrener Benutzer
            • 17.02.2023
            • 1484

            #6
            Jedenfalls sind 20% von 150 € genau 30 €, das stimmt. Das ist weniger als die 110 € für alle Arbeitsmittel, die als sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze gilt und immer akzeptiert wird. Das brauchst Du also gar nicht weiter aufzuschlüsseln.

            Kommentar

            • Armoko
              Benutzer
              • 04.02.2018
              • 90

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Du kaufst aber ziemlich teuer ein.
              Der Begriff "teuer" ist subjektiv

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45927

                #8
                Der Begriff "teuer" ist subjektiv
                Das ist natürlich richtig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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