Hallo,
Bei der Erstellung meiner ESt 1A für 2023 ist mir aufgefallen, dass die abgerufenen Bescheinigungen nicht vollständig übernommen werden.
Konkret: die Bescheinigung "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" wird nicht in die Anlage KAP übernommen.
--> was bei der "Lohnsteuerbescheinigung2 wiederum prima funktioniert!
Habe ich da einen Bediehn- bzw. Denkfehler?
danke
Bei der Erstellung meiner ESt 1A für 2023 ist mir aufgefallen, dass die abgerufenen Bescheinigungen nicht vollständig übernommen werden.
Konkret: die Bescheinigung "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag" wird nicht in die Anlage KAP übernommen.
--> was bei der "Lohnsteuerbescheinigung2 wiederum prima funktioniert!
Habe ich da einen Bediehn- bzw. Denkfehler?
danke
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