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EÜR für Grundstücksgemeinschaft - wo soll ich Anschaffungskosten und NK eintragen?

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    EÜR für Grundstücksgemeinschaft - wo soll ich Anschaffungskosten und NK eintragen?

    Hallo zusammen!

    Ich und meine Lebensgefährtin (unverheiratet) haben im März 2022 gemeinsam eine vermietete Wohnung gekauft, die ursprünglich für uns zum Wohnen gedacht war, aber wir haben uns dann doch entschieden, sie als Kapitalanlage zu behalten. Letztes Jahr haben wir beide unsere persönliche Steuererklärung 2022 mit Anlage V abgegeben und wurden vom FA aufgefordert, eine Grundstücksgemeinschaft zu gründen.

    Wir haben das Formular dafür abgegeben und werden nun aufgefordert, auch eine EÜR und Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft abzugeben.

    Im Gegensatz zur persönlichen Steuererklärung, bei der durch SteuerGo recht einfach zu verstehen ist, wo was einzutragen ist, ist die EÜR recht allgemein für alle Arten von Unternehmen, und so befürchte ich, dass ich die Ausgaben an der falschen Stelle eintragen werde.

    AfA und Zinsen im Zusammenhang mit der Hypothek ist leicht zu verstehen, aber ich bin verwirrt, in welcher Zeile zu setzen:
    1. Anschaffungskosten aus dem Wohnungskauf z.B. Maklerprovision, Beglaubigung,
    2. Wohnungsnebenkosten z.B. Wasser/Heizkosten, und die anderen NK-bezogenen Leistungen, die nach Anlage V in der persönlichen Steuererklärung geltend gemacht werden können.

    Hat jemand Erfahrung damit, und wäre es etwas, das einen Steuerberater erfordert?

    Vielen Dank fürs Lesen.
    Alex

    #2
    Für Vermietung ist keine EÜR auszufüllen, alle Ausgaben werden in der Anlage V zur Feststellungserklärung angegeben.

    Kommentar


      #3
      ... und werden nun aufgefordert, auch eine EÜR und Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft abzugeben.
      Mir ist nicht wirklich klar, warum das Finanzamt eine EÜR für die Vermietung haben will. Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung

      erklärt man für gewöhnlich über die Anlage V zur Feststellungserklärung, das sind doch keine gewerblichen Einkünfte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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