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Reverse Charge - Eintrag Umsatzsteuererklärung Elster

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    Reverse Charge - Eintrag Umsatzsteuererklärung Elster

    Bin neu hier und daher die vielleicht anfängerhafte Frage:#

    in welche Zeile trage ich die Auto Reverse Zahlungen - Rechnungen aus Holland -

    Ausgabe Zeile 84 mit 7 % Steuer

    Gegenbuchung Zeile??
    Wer kann helfen mit einfachem Vorschlag.?

    oekolog
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.05.2024, 18:35.

    #2
    Da fehlen wichtige Informationen:
    1. Sonstige Leistung, oder Lieferung (=Postpaket mit was drin zum Anfassen)?
    2. Umsatzsteuer-Voranmeldung, oder Umsatzsteuer-Jahreserklärung?
    3. Warum 7% und nicht 19%?

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      #3
      Danke für die Nachricht.
      Beziehe Waren aus Holland für den Verkauf in Deutschland und erhlate dann eine Rechnung mit 0 % Steuer.
      Erstelle nun die Umsatzsteuer-Jahreserklärung
      in Zeile 84 kann ich die die Gesamtsumme verbuchen - habe aber keine Steuerangabe auf den Rechnungen.

      Was kann ich tun?.

      Kommentar


        #4
        Also zumindest im Papierformular ist Zeile 84 ganz was anderes (Versteuerung nach Durchschnittssätzen oder so).

        Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren gehört im der Umsatzsteuer-Jahreserklärung jedenfalls hier hin:

        elster244.png

        und die Vorsteuer daraus hier hin.

        elster245.png

        Und der Vollständigkeit halber auch gleich noch die Positionen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

        elster242.png

        und die Vorsteuer dazu:

        elster243.png

        Kommentar


          #5
          Danke für die Klarstellung - bin bei meinen Recherchen doch wohl mit Voranmeldung und Umsatzsteuer gesamt durcheinander geraten.
          Da es sich hier um Lebensmittel handelt ist wohl der Steuersatz von 7 % zu nutzen?

          Kommentar


            #6
            Zitat von oekolog Beitrag anzeigen
            Da es sich hier um Lebensmittel handelt ist wohl der Steuersatz von 7 % zu nutzen?
            Das hängt vom jeweiligen Lebensmittel ab. Was unter die 7 % fällt ist in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz abschließend aufgeführt. Was da nicht drinsteht, ist 19 %.

            Kommentar


              #7
              Danke für die Klarstellung - Endlich einmal ein klartext - Bedanke mich recht herzlich

              Kommentar


                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Also zumindest im Papierformular ist Zeile 84 ganz was anderes (Versteuerung nach Durchschnittssätzen oder so).

                Innergemeinschaftlicher Erwerb von Waren gehört im der Umsatzsteuer-Jahreserklärung jedenfalls hier hin:

                elster244.png

                und die Vorsteuer daraus hier hin.

                elster245.png

                Und der Vollständigkeit halber auch gleich noch die Positionen für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen:

                elster242.png

                und die Vorsteuer dazu:

                elster243.png
                Vielen Dank noch einmal.
                Bekam heute vom Finanzamt eine Anfrage, da der Sachbearbeiter sich wohl nicht mit Auto Reverse auskannte und meinte, dann müsste ich doch diese Steuer nachzahlen. Meinem Hinweis auf die Zeile 80 im Formular wollte er nicht folgen. Er versprach allerdings, sich bei seinem Kollegen zu informieren.
                Warte nun gespannt auf Post.
                Danke noch einmal - vielleicht auch eine nützliche Info für das Finanzamt.
                Gruß
                Peter

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                  #9
                  Jaja, die guten alten Kassettenrecorder! Die Teile mit Autoreverse haben beim Erreichen des Bandendes gleich die Rückseite abgespielt. Das waren Zeiten Davon hat der Finanzbeamte vielleicht nie gehört.

                  Heute kennt man eigentlich nur noch Reverse Charge

                  Kommentar


                    #10
                    Danke - meinte natürlich Reverse Charge - bin bei dem ganzen Suchen auch schon durcheinander gekommen - hoffentlich hat der Beamte "auch Reverse charge " verstanden.
                    Hoffe ich zumindest.
                    Gruß

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                      #11
                      Falls nicht: Der deutsche Begriff dafür lautet "Umkehrung der Umsatzsteuerschuld":

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